Serie Chance Flüchtlinge Sechs Schritte vom Flüchtling zum Mitarbeiter

Autor / Redakteur: Fabian Haas und Barbara Schalk / Robert Horn

Auch Unternehmen stehen bei der Integrationsfrage oft vor einem Dschungel aus Vorschriften und Regelungen. Dabei ist aller Anfang gar nicht schwer: Die wichtigsten Tipps zur Beschäftigung von Flüchtlingen haben wir für Sie zusammengefasst.

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Grenzen überwinden: Eine Integration kann nur dann gelingen, wenn wir den Geflüchteten Perspektiven bieten können. Dazu zählen Ausbildung und Beruf – dem voran geht der Erwerb der deutschen Sprache.
Grenzen überwinden: Eine Integration kann nur dann gelingen, wenn wir den Geflüchteten Perspektiven bieten können. Dazu zählen Ausbildung und Beruf – dem voran geht der Erwerb der deutschen Sprache.
(Bild: Tinatin - Fotolia.com)

In der vorangegangenen Ausgabe der Serie haben wir drei Initiativen vorgestellt, die Flüchtlinge bei der Überwindung sprachlicher Barrieren helfen und bei der Jobsuche unterstützen. Im Mittelpunkt dieses Serienteils gibt der MM MaschinenMarkt Tipps, was es bei der Beschäftigung von Flüchtlingen zu beachten gilt.

1. Potenzielle Kandidaten finden: Um Flüchtlinge anzuwerben, gilt es, auf verschiedene Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, zuzugehen. Staatliche Anlaufstellen können die Landesnetzwerke des bundesweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ oder die Netzwerke des ESF-Bundesprogramms „Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen“ (IvAF) sein. Unterstützung bietet auch der örtliche Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Auch die jeweiligen Landkreise sind hier Ansprechpartner. Netzwerke wie workeer.de (vorgestellt in Teil 3 der Serie), in denen sich Flüchtlinge selbst registrieren und vorstellen können, bieten reichlich potenzielle Arbeitnehmer.

Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling

2. Den Status eines Flüchtlings kennen: Asylrechtlich unterscheidet man Flüchtlinge nach bestimmen Personengruppen, wodurch der Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland geregelt wird. Während es für einen anerkannten Flüchtling keine Einschränkungen gibt und der Betrieb keine Besonderheiten beachten muss, gibt es bei Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung gewisse Punkte zu beachten. In diesem Fall muss die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis ausstellen, bei der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Zustimmung eingeholt wird. Außerdem ermittelt die BA in Form einer Vorrangprüfung, ob keine inländischen Arbeitnehmer beziehungsweise -suchenden benachteiligt werden.

3. Die Qualifikation beurteilen: Die ursprüngliche Qualifikation eines Flüchtlings ist schwer nachzuweisen. Fast alle bis dato erhobenen Daten gelten als nicht repräsentativ. Um vorhandene berufsfachliche Kenntnisse festzustellen, kann eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) erfolgen, welche vom oder bei einem Arbeitgeber durchgeführt wird und die Dauer von sechs Wochen nicht überschreitet. Finanzielle Unterstützung können Arbeitgeber bei einer Einstiegsqualifizierung (EQ) erhalten. Diese bietet dem Arbeitgeber über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten die Möglichkeit, Fähigkeiten im täglichen Arbeitsprozess zu beobachten. Natürlich ist nicht jeder Flüchtling eine Fachkraft, aber viele sind handwerklich begabt und somit vielseitig einsetzbar.

4. Betreuer festlegen: Eigenverantwortung in der Ausbildung ist wichtig, doch auf Flüchtlinge kommen nicht nur in der Arbeitswelt viele Fragen zu. Ein Betreuer sollte nicht nur Ansprechpartner bei Problemen sein, sondern auch bereit sein, viel Zeit in die Begleitung des Flüchtlings zu stecken. Jedes Unternehmen muss sich bewusst sein, dass das einen Mehraufwand bedeuten kann, der sich aber längerfristig auszahlt. Eine besondere Idee hatte die Rittal GmbH in ihrer Initiative zur Integration von Flüchtlingen: Sie bildet Patenschaften von Flüchtlingen und anderen Auszubildenden.

Sprache ist der Schlüssel

5. Sprache fördern: Deutschland bietet mittlerweile eine Vielzahl an Sprachkursen, sowohl staatlich initiiert als auch von Hilfsorganisationen oder Freiwilligen. Mit einer Ausbildung wird Flüchtlingen eine zusätzliche, einzigartige Chance geboten; denn der Arbeitsalltag bringt das Lernen der Sprache mit sich. Wichtig ist, auf eine korrekte, grammatikalisch richtige Sprache zu achten. Zwar sollte auf eine einfache, klare Sprache gesetzt werden, der Satzbau oder die Wortwahl aber nicht komplett heruntergebrochen werden.

6. Weiterbildungen wahrnehmen: Ein Flüchtling hat in Ausbildung oder auch im Beruf die Möglichkeit zu Weiterbildungen, denn ein anerkannter Flüchtling ist gleich einem normalen Arbeitnehmer. Natürlich müssen die sprachlichen Kenntnisse dies auch zulassen. Mit einer Erlaubnis der Ausländerbehörde ist eine Förderung der betrieblichen Weiterbildung (FbW) durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Dient die Maßnahme dem Abschluss eines staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufs, entfällt die Zustimmung der BA. MM

* Fabian Haas und Barbara Schalk studieren Technikjournalismus an der TH Nürnberg und arbeiten gemeinsam mit MM MaschinenMarkt am Projekt „Chance Flüchtlinge“

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