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Der Wertebereich des Lagers reicht von 0,01 Euro bis zum maximalen Wert in mehreren Werteschichten. Pro Werteschicht wird eine Anzahl von Artikeln für eine Stichprobe ausgewählt. Alle Stichprobenumfänge zusammen ergeben die zu zählenden Artikel. Für eine Wertermittlung sind die „größeren“ Bestandswerte repräsentativer als die geringeren, daher sind etwa 60% des Gesamtlagerwertes in der Stichprobe enthalten.
Inventur basiert auf Hochrechnung
Mit der geringen Menge an ausgewählten Bestandsartikeln zählt man logischerweise ohnehin den größten Teil des Lagerbestandswertes. Die ermittelten Zählpositionen werden wie bei einer Vollinventur körperlich aufgenommen. Auf Basis dieser Istmengenerfassung erfolgt dann die Hochrechnung. Ist die Differenz zwischen Buch- und Istwert kleiner als 1%, sind Wirtschaftsprüfer und Finanzbehörden zufrieden. Die Inventur ist erfolgreich abgeschlossen.
Trotzdem ist die Stichprobeninventur aber natürlich an einige Bedingungen geknüpft: So dürfen die Abweichungen der Lagerdifferenzen in der Vergangenheit nach altem Inventurverfahren nicht „signifikant“ über 1% liegen. Aber selbst das jahrelange Nichterreichen dieser Schallmauer verhindert grundsätzlich keineswegs den Einsatz der Stichprobeninventur.
Kommt es zu derlei Abweichungen, gilt es lediglich, eine Analysebasis zu finden, die Altdifferenzen aufgrund der Rahmenbedingungen früherer Inventuren interpretiert und daraus entsprechend Einstiegsbedingungen für die Stichprobeninventur definiert. Wenn sich die Stichprobeninventur anfangs auch nur für 50% der Lagerpositionen einsetzen lässt, ist dies bereits ein Erfolg in Bezug auf die Reduzierung der Zählbasis.
Stichprobeninventur erfordert Lagerbestand nach 80:20-Regel
Weiterhin muss gelten, dass der Lagerbestand der sogenannten 80:20-Regel gehorcht, wonach 20% der Teile ungefähr 80% des Lagerwertes ausmachen, ferner muss das Lager über 1000 Lagerpositionen aufweisen.
Zudem müssen natürlich die organisatorischen Rahmenbedingungen eines „geordneten Lagerwesens“ erfüllt sein. Jedoch gibt es keine allgemeingültige oder verbindliche Festlegung, was eine ordnungsgemäße Buchführung beinhaltet.
Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) schlägt deshalb vor, dass die wertmäßige Abweichung bei der letzten Vollinventur kleiner als 1% sein soll. Zudem fordert das IDW, dass in weniger als 20% der Inventurpositionen signifikante Mengenabweichungen vorliegen, wobei nicht ausgeführt ist, worin eine „signifikante“ Mengenabweichung besteht.
ERP-Systeme erlösen Mitarbeiter nicht vom Zählen des Lagerbestandes
Die Stichprobeninventur sorgt für eine radikale Kostensenkung, weil sie viele der kostentreibenden Aktivitäten entweder vermeidet oder diese nur in einem geringen Umfang notwendig sind. Ein Einsparpotenzial von bis zu 95% lässt sich deshalb durchaus leicht erreichen. Hinzu kommt, dass sich eine Stichprobeninventur sehr einfach und prinzipiell beliebig oft wiederholen lässt.
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