Betriebliche Altersversorgung Versorgungslücken bei Kurzarbeit vermeiden

Redakteur: Jürgen Schreier

Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise beeinträchtigt auch die betriebliche Altersversorgung. Vor allem bei der Entgeltumwandlung wirkt sich die mit der Wirtschaftskrise in Deutschland einhergehende Kurzarbeit aus.

Anbieter zum Thema

Reduzierte oder im schlimmsten Fall nicht mehr zahlbare Beiträge machen nicht nur die Versorgungslücke größer . Auch der zumeist in die betriebliche Altersversorgung eingeschlossene Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Ein Ausweg für Arbeitnehmer besteht darin, die Altersversorgung mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungssystemen hingegen hat die Kurzarbeit nur Auswirkungen, wenn die Leistung einen Bezug zum versorgungsfähigen Einkommen hat.

Allerdings dürfen Unternehmen die Leistungshöhe nicht willkürlich kürzen, wie Dr. Paulgerd Kolvenbach, Sprecher der Geschäftsführung des Düsseldorfer Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens für betriebliche Altersversorgung Longial GmbH betont: „Kurzarbeiter müssen wie temporär Teilzeitbeschäftigte behandelt werden.“

Die Finanzierung von Versorgungsleistungen über Versicherer kann jedoch bei einer zeitlich limitierten Beitragskürzung zu enormen Deckungslücken bei Kurzarbeitern führen. Daneben laufen Arbeitgeber bei nicht kongruenter Finanzierung Gefahr, für einmal zugesagte Leistungen einstehen zu müssen. Rechtzeitige Gespräche mit den Versicherungsunternehmen sind vor diesem Hintergrund unerlässlich. Erste Lösungsansätze existieren bereits.

Von der Kurzarbeit betroffen sein können auch die Verwendungsmöglichkeiten von Guthaben aus Zeitwertkonten. Sollen Letztere für gesetzlich verankerte Lösungen verwendet werden, wie etwa Pflege-, Eltern- oder Teilzeit, müssen sie nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet werden. Bei Sabbaticals kommt es hingegen auf die Einzelumstände an.

(ID:305879)