Arbeitsschutz

Vibrations-Schutzhandschuhe haben begrenzte Wirkung

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Einige Hersteller oder auch Veröffentlichungen beschreiben unrealistisch hohe Dämpfungseigenschaften. Auch bei Handschuhen, die ein CE-Zeichen tragen und deren Hersteller eine Minderungswirkung weit über die nach DIN EN ISO 10819 versprechen, sind Zweifel geboten.

Herstellerangaben zu Vibrations-Schutzhandschuhen nicht bestätigt

Das IFA konnte in Kontrolluntersuchungen die von den Herstellern angegebenen Ergebnisse teilweise nicht reproduzieren. Gründe dafür können in der Produktstreuung, aber auch in der Messunsicherheit des Prüflabors liegen. Derzeit wird das ISO-Prüfverfahren mit dem Ziel einer besseren Reproduzierbarkeit überarbeitet.

Das IFA führt eine Liste mit Herstellern und Vertriebsstellen von zertifizierten Vibrations-Schutzhandschuhen [6]. Eine Analyse des IFA zeigte, dass nicht alle diese Handschuhe in Deutschland beschaffbar sind. Für eine Studie zur Marktsituation konnten fünf Handschuhe von vier Herstellern beschafft und deren Konformität überprüft werden.

Alle Handschuhe weisen ein CE-Zeichen auf, jedoch lag nur einem Handschuh eine lesbare Informationsbroschüre bei und Name, Adresse sowie Identifikationsnummer der notifizierten Stelle waren angegeben. Bei drei Handschuhen waren die Leistungsdaten nach EN 420 und DIN EN ISO 10819 nicht oder nicht normentsprechend angegeben. Bei allen Handschuhen fehlte der Warnhinweis, dass die Vibrationsübertragungswerte nach DIN EN ISO 10819 nicht geeignet sind, um die Gesundheitsgefährdung zu beurteilen [3].

Schutzwirkung von Vibrations-Schutzhandschuhen nicht genau quantifizierbar

Auch wenn sich die Schutzwirkung der Vibrations-Schutzhandschuhe derzeit noch nicht quantifizieren lässt, kann ihr Einsatz empfohlen werden für:

  • Maschinen mit ausschließlich oder überwiegend hohen Frequenzanteilen > 150 Hz (entspricht einer Drehzahl > 9000 min—1), zum Beispiel Schleifmaschinen.
  • Maschinen, für die keine präzise Führungskraft oder keine besonders hohen Ankoppelungskräfte erforderlich sind, beispielsweise handgeführte Rüttelplatten.
  • Maschinen, bei denen aus Gründen des Schutzes gegenüber Kälte und mechanischen Risiken Handschuhe zu tragen sind, zum Beispiel Motorkettensägen. Diese Forderung aus der Verordnung können aber auch herkömmliche Schutzhandschuhe erfüllen.
  • Arbeitsplätze, bei denen die Vibrationseinwirkung über das Material oder Werkstück erfolgt, beispielsweise beim Andrücken der Werkstücke am Schleifbock.

Vibrations-Schutzhandschuhe alleine genügen nicht

Vibrations-Schutzhandschuhe sollen wie alle persönlichen Schutzausrüstungen nur dann als langfristige Schutzmaßnahme eingesetzt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ferner ist darauf zu achten, dass sie nicht als alleinige Maßnahme zur Beseitigung der Gefährdung dienen können.

Des Weiteren ist auch – wie bei allen persönlichen Schutzausrüstungen – auf die mögliche Entstehung neuer Gefahrenquellen zu achten, die zum Beispiel durch nicht sicheres Führen der Maschinen und Betätigungen des Schalters entstehen können. Auch bei geprüften Vibrations-Schutzhandschuhen, die ein CE-Zeichen tragen und die Mindestanforderungen nach DIN EN ISO 10814 erfüllen, sind die Herstellerangaben kritisch zu betrachten.

Literatur:

  • [1] Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) vom 6. 3. 2007, BGBI. I, S. 261.
  • [2] Richtlinie des Rates vom 21. 12. 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen – 89/686/EWG. ABl. EG Nr. L 399 vom 30. 12. 1989, S. 18. In Deutschland umgesetzt. In: 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen – 8. GPSGV). Fassung der Bekanntmachung vom 20. 2. 1997 (BGBI. I, S. 316), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG) vom 6. 1. 2004, BGBI. I, S. 2.
  • [3] Christ, E:, Persönliche Schutzausrüstungen für Vibrations-Arbeitsplätze. Sicherheitsingenieur 3/2007, S. 28-32.
  • [4] EN 420:2003: Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren.
  • [5] DIN EN ISO 10819-1996: Mechanische Schwingungen und Stöße; Hand-Arm-Schwingungen – Verfahren für die Messung und Bewertung der Schwingungsübertragung von Handschuhen in der Handfläche. Berlin: Beuth-Verlag 1996.
  • [6] Kaulbars, U.: Antivibrations-Handschuhe – Positivliste. Kennzahl 450 110. 1, VIII/2008. In: BGIA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 2. Auflage. Herausgeber: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Berlin: Erich-Schmidt-Verlag 2003.

Dipl.-Ing. Uwe Kaulbars ist Mitarbeiter am Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV in 53757 Sankt Augustin.

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