Sind Sie sicher? Vielen droht die Abschaltung ihrer Websites nebst Bußgeld

Quelle: Ebuero 2 min Lesedauer

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Am 28. Juni 2025 ist das sogenannte Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) gültig! Dabei erfüllen laut einer Analyse des Bürodienstleistungsanbieters Ebuero nur 6,5 Prozent der Webseiten die Vorgaben ...

Aufgepasst! Ab Ende Juni sind Dienstleister und viele andere Unternehmer dem Barrierefreiheits-Stärkungsgesetzt (BFSG) verpflichtet. Wer dann keine barrierefreien Websites betreibt, läuft Gefahr, dicke Bußgelder berappen zu müssen. Hier ein paar Informationen ...(Bild:  F. Albert)
Aufgepasst! Ab Ende Juni sind Dienstleister und viele andere Unternehmer dem Barrierefreiheits-Stärkungsgesetzt (BFSG) verpflichtet. Wer dann keine barrierefreien Websites betreibt, läuft Gefahr, dicke Bußgelder berappen zu müssen. Hier ein paar Informationen ...
(Bild: F. Albert)

Nur 6,5 Prozent der analysierten Webseiten sind nach Aussage von Ebuero vollständig barrierefrei, um auch den höchsten Standards des BFSG zu genügen. Mit dem Stichtag 28. Juni 2025 rückt die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Webseiten gemäß EU-Richtlinien und nationalen Vorgaben aber immer näher. So müssen Webseiten bis dahin etwa zu ihren Bildern ausreichend beschreibende Alternativtexte anbieten, oder die Bedienbarkeit ihrer Webseite mit der Tastatur gewährleisten. Unternehmen, die diese neuen Anforderungen nicht erfüllten, riskierten ernste Konsequenzen. Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen zunächst zur Nachbesserung auffordern. Passiert dann nichts, drohen Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro, oder sogar die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf rechtlichen Konsequenzen, sondern auch auf der Frage, wie Unternehmen die digitale Zugänglichkeit für alle gewährleisten können. Barrierefreiheit betreffe nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern sei auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Schließlich sind in Deutschland rund 13 Prozent der Bevölkerung beeinträchtigt.

Netz ohne Barrieren – Es gibt noch eine Menge zu tun

Trotz der insgesamt positiven Entwicklung bestehe weiterhin Handlungsbedarf. Denn nur 29,96 Prozent der analysierten Webseiten erreichen eine hohe, aber keine vollständige Barrierefreiheit, wie es heißt. Eine detaillierte Betrachtung der digitalen Barrierefreiheit zeige deutliche Unterschiede zwischen den Branchen. Von 247 untersuchten Webseiten erreichten 90 Webseiten eine Bewertung von über 90 Punkten. Genau 15 gehören zur Kategorie Universitäten, gefolgt von 14 aus dem Bereich Stadtverwaltung. Damit stellen diese beiden Branchen fast ein Drittel der Spitzenreiter dar. Auch der ÖPNV (elf Webseiten), Anwälte und Onlineshops (jeweils 13 Webseiten) erzielten bemerkenswerte Ergebnisse, so Ebuero. Die niedrigsten Bewertungen zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Branchen. Apotheken-Webseiten liegen mit 55,56 Prozent an der Spitze der nicht barrierefreien Webseiten. Danach folgen E-Mail-Providern und Ärzte mit 44,44 Prozent respektive 33,33 Prozent. Immobilien-Webseiten sind mit nur 9,09 Prozent in der mittleren Bewertung vertreten, gefolgt von Anwälten, Universitäten und dem ÖPNV, die jeweils 13,33 Prozent erreichen.

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