Überbrückungshilfe Weitere Zuschüsse für Unternehmen in der Coronakrise

Redakteur: Melanie Krauß

Die Überbrückungshilfe für Unternehmen, die stark von der Coronakrise getroffen sind, wird bis Dezember fortgesetzt. Zudem werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.

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Weitere Zuschüsse vom Staat: Die Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht.
Weitere Zuschüsse vom Staat: Die Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht.
(Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com)

Das Hilfsprogramm der Regierung unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders stark betroffen sind, mit Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate (September bis Dezember) bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Das sind die Neuerungen

Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Coronakrise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen noch besser zu erreichen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:

1. Unternehmen können bereits einen Antrag stellen, wenn sie

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
  • oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

2. Die KMU-Deckelungsbeträgt von 9000 beziehungsweise 15.000 Euro werden ersatzlos gestrichen

3. Die Fördersätze werden erhöht. Der Staat erstattet künftig:

  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).

4. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.

5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Anträge können weiterhin online gestellt werden

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Auch diesmal müssen Unternehmen den Antrag über einen „prüfenden Dritten“ stellen, etwa einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Durch diese Vorprüfung sollen die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden können. Die Bewilligungsstellen der Bundesländer bearbeiten die Anträge und kümmern sich um die Auszahlung.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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