Geheimnisschutz
Wenn Ideendiebstahl legal wird

Von Melanie Krauß

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Was nicht angemessen geschützt wird, gilt seit April 2019 auch nicht mehr als Geschäftsgeheimnis. Um Ideendiebstahl zu verhindern, müssen Unternehmen also aktiv werden. Dr. Constantin Rehaag, M. A., Fachanwalt bei Dentons, weiß, worauf es ankommt.

Geschäftsgeheimnisse müssen aktiv geschützt werden.(Bild:  ©Visual Generation - stock.adobe.com)
Geschäftsgeheimnisse müssen aktiv geschützt werden.
(Bild: ©Visual Generation - stock.adobe.com)

Am 26.4.2019 ist es bereits in Kraft getreten, das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Eine der größten Veränderungen, die damit einhergeht: Reverse Engineering ist jetzt erlaubt – sprich Produkte zu beobachten, zu untersuchen, rückzubauen oder zu testen. Zumindest wenn:

  • das Produkt öffentlich verfügbar gemacht wurde oder
  • sich im rechtmäßigen Besitz des Beobachtenden, Untersuchenden, Rückbauenden oder Testenden befindet und dieser keiner Pflicht unterliegt, die Erlangung des Geschäftsgeheimnisses zu beschränken.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie zukünftig in den Kaufvertrag oder Kaufwerkvertrag eine Geheimhaltungsklausel einbauen müssen. Dies war zuvor nicht notwendig.

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