Insolvenzen 2022 Wie stehen die Rettungschancen für insolvente Industrieunternehmen?

Von Melanie Krauß 2 min Lesedauer

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Drei von vier insolventen Maschinen- und Anlagenbauern aus dem letzten Jahr konnten noch gerettet werden. Das ist eine beachtliche Quote. Leider gilt sie nicht für die Hersteller von Metallwaren.

Die Chancen, dass Maschinen- und Anlagenbauer eine Insolvenz überstehen, stehen aktuell gut. Das gilt jedoch nicht für Metallwarenhersteller.(Bild:  Aliaksandr Marko - stock.adobe.com)
Die Chancen, dass Maschinen- und Anlagenbauer eine Insolvenz überstehen, stehen aktuell gut. Das gilt jedoch nicht für Metallwarenhersteller.
(Bild: Aliaksandr Marko - stock.adobe.com)

Im vergangenen Jahr mussten insgesamt 26 Maschinen- und Anlagenbauer einen Insolvenzantrag stellen. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Beratungsgesellschaft Falkensteg. In die Analyse fließen alle Unternehmen ein, die pro Jahr mindestens einen Umsatz von 10 Millionen Euro erzielen.

Die gute Nachricht: Von diesen 26 Unternehmen konnten letztendlich 19 gerettet werden – beispielsweise indem sie an einen Investor verkauft wurden oder indem die Gläubiger einem Insolvenzplan zur Sanierung zustimmten. Die Rettungsquote der Branche liegt damit bei 73,1 Prozent. Das ist beachtlich. Denn zum einen fällt die Rettungsquote höher aus als in den Vorjahren (2020: 63,3 %; 2021: 62,5 %). Zum anderen liegt sie aber auch deutlich über dem Gesamtdurchschnitt aller Branchen (42,9 %).

(Bild:  Falkensteg)
(Bild: Falkensteg)

Woran das liegt, erklärt Sebastian Wilde, Sanierungsexperte und Partner bei Falkensteg folgendermaßen: „Trotz voller Auftragsbücher sind viele Maschinen- und Anlagenbauer durch hohe Vorfinanzierungen, Lieferkettenabbrüche, hohe Energiekosten sowie kundenseitige Verschiebungen von Lieferterminen in Schieflage geraten. Bei langfristigen Projekten, die vor 2021 in Auftrag gegeben wurden, sind zudem die Kalkulationen durch Kostenexplosionen aus dem Ruder gelaufen. Preisgleitklauseln, wie sie in der Automobilindustrie üblich sind, sind in dieser Branche eher selten. Ein wesentlicher Sanierungsansatz war daher die Nachkalkulation bei langen Projektlaufzeiten. Damit wurden die insolventen Unternehmen zu einem attraktiven Asset für strategische Investoren.“

Schwere Zeiten für Hersteller von Metallerzeugnissen

Nicht so positiv fällt der Ausblick bei den Herstellern von Metallwaren aus. Nur 9 von den insgesamt 25 Insolvenzen konnten bisher abgewendet werden. Die Rettungsquote beträgt hier also lediglich 36 Prozent. Besonders betroffen sind laut Wilde Gießereien, die austauschbare Produkte herstellen oder Teile für Verbrennungsmotoren. „Diese Unternehmen sind perspektivisch kaum noch zu verkaufen und damit gewissermaßen nicht rettbar“, so Wilde.

Einer der Gründe für die schlechten Aussichten sind die Energiepreise. Der Sanierungsexperte geht davon aus, dass das alte Preisniveau auf absehbare Zeit nicht wieder erreicht werden kann und die Produktion in Deutschland damit unrentabel wird. „Sofern das Unternehmen zwar schwarze Zahlen schreibt, aber für die Hauptkunden nicht systemrelevant ist, sollte sich das Management bei ernsthaften Krisensymptomen auch mit einem perspektivischen Rückzug aus dem Geschäft noch vor der Insolvenz auseinandersetzen“, rät Wilde.

Einen weiteren Grund sieht er im beschlossenen Aus für den Verbrennungsmotor im Jahr 2035. Dieses führe dazu, dass keine oder nur geringe (Ersatz-)Investitionen getätigt werden würden. Dadurch werde dann nicht nur die Effizienz der Gießereien beeinträchtigt – mittelfristig werde auch der Maschinen und Anlagenbau die Umsatzeinbußen zu spüren bekommen.

Für elf Unternehmen ist es schon zu spät

Die Rettungsquoten könnten in den nächsten Monaten noch weiter steigen. Denn: Noch laufen einige Verfahren aus dem Jahr 2022. So sind im Maschinen- und Anlagenbau noch drei Verfahren offen und bei den Metallwaren sogar neun (Stand: 30. Juni 2023).

Für elf Unternehmen, die 2022 Insolvenz anmelden mussten, gibt es hingegen kaum noch Hoffnung. Bei Ihnen wurde entweder bereits der Betrieb eingestellt oder Masseunzulänglichkeit gemeldet. Das heißt: Der Insolvenzverwalter hat festgestellt, dass die vorhandene Masse nicht mehr ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

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