Wo der Name steht - steht auch der Kopf

Redakteur: Dietmar Kuhn

Ja, denn die Rechtsgültigkeit entsteht mit der elektronischen Unterschrift genauso. Wenn auch die meisten Geschäfte im Internet heute noch ohne die digitale Unterschrift stattfinden, so ist doch der...

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Ein Vertrag ist gültig egal ob mit persönlicher oder digitaler UnterschriftDie Zeiten in denen früher noch der Handschlag die Endgültigkeit unter den Vertrag setzte, wie beispielsweise auf dem Pferdemarkt sind wohl gänzlich zur bloßen Nostalgie geworden.Heute, im Computerzeitalter geht man zum "Online-Shopping" über. Immer mehr Menschen rund um den Erdball nutzen diese bequeme und erlebnisreiche Einkaufstour im Internet.Hier bleibt kein Schnäppchen, keine Wahre, auch wenn sie noch so exotisch aussieht, verborgen.Doch auch welche Verpflichtungen erwachsen aus diesem im Netz geschlossenen Verträgen, sie sie ganauso verbindlich wie eine persönliche Unterschrift? Ja, denn die Rechtsgültigkeit entsteht mit der elektronischen Unterschrift genauso. Wenn auch die meisten Geschäfte im Internet heute noch ohne die digitale Unterschrift stattfinden, so ist doch der Trend zum digitalen Vertragsabschluss festzustellen. Nämlich erst mit diesem wird eine eindeutige Rechtslage, sollte es einmal zu Streitigkeiten kommen, begründet.Bereits im August 2001 ist für den gesamten Bereich des deutschen Privatrechts die elektronische Form mit der klassischen Schriftform gleichgestellt worden. Bis auf wenige Ausnahmen können damit in den Fällen, in denen bisher die Schriftform vorgeschrieben war, auch elektronisch signierte Erklärungen mit der gleichen rechtlichen Wirkung eingesetzt werden. Die Anforderungen an die elektronische Form wird durch Signieren mit den Komponenten eines signaturgesetzkonformen Zertifizierungsdienstes erfüllt.Handelt es sich beispielsweise um Geschäfte wie etwa Bürgschaften, Immobilienkäufe oder Kreditverträge, dann ist gesetzesmäßig sowieso eine handschriftliche Unterschrift notwendig. Die Unterschrift - digital oder auch handschriftlich - trägt auf jeden Fall dazu bei, dass dem Vertrag die Identität der Vertragsparteien zugrunde liegt. Doch inwieweit ist die digitale Signatur sicher?Fachleute sagen ihr trotzdem eine gewisse Unsicherheit nach, solange nicht zusätzliche Verschlüsselungsprogramme eine eindeutige Aussage über den Vertragspartner geben können und damit das Fälschungsrisiko bestehen bleibt. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass Warenbestellungen, Zahlungsvorgänge oder die Übermittlung wichtiger und vertraulicher Dokumente nicht in falsche Hände geraten, sollten sich Unternehmen und Händler an einen so genannten Trustcenter wenden.Trustcenter, wie zum Beispiel die Deutsche Post Signtrust GmbH, gewährleisten die allgemeine Sicherheit einer Public-Key-Infrastruktur und stellen die zentralen Institutionen des Vertrauens dar, indem sie eine verbindliche dedizierte Zuordnung von Schlüsselpaaren zu Personen vornehmen (die so genannte Zertifizierung oder Bescheinigung). Das System der elektronischen Signatur funktioniert ohne Trustcenter nicht. Es muss eine Stelle geben, die das Schlüsselpaar für die Signaturkarte in einer sicheren Umgebung erstellt und insbesondere die Zuordnung einer Person zu einem Schlüsselpaar feststellt und dies dem anderen Teilnehmer bescheinigt.Die Bescheinigung dieser Zuordnung einer Person zu einem Schlüssel wird von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt. Wichtig für das System der elektronischen Signaturen ist die Existenz von Institutionen, die eine verbindliche Zuordnung eines Schlüsselpaares zu einer Person vornehmen. Den Teilnehmern einer elektronischen Kommunikation, die ohne Sicherungsmittel stattfindet, fehlt das Vertrauen in die Identität des Geschäftspartners und in die Integrität der übermittelten Inhalte. Hier wird durch Trustcenter allen am elektronischen Geschäftsverkehr Beteiligten das notwendige Vertrauen gegeben.

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