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Finanzieller Ausgleich für Sperrzeiten
Auch die Zusammensetzung der Abfindungsformel muss geregelt werden. Beispielsweise kann sich die Höhe der Abfindung nach der Formel „halbes Monatsgehalt mal Jahre der Betriebszugehörigkeit“ berechnen. Der Arbeitgeber kann eine sogenannte Turboprämie anbieten, mit deren Annahme der Mitarbeiter auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Finanzielle Ausgleiche können auch für Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung angeboten werden. Nicht-monetäre Leistungen, die in Frage kommen, sind beispielsweise Qualifizierungen oder Outplacement-Beratungen.
Das Freiwilligen-Programm kann im Wege einer Betriebsvereinbarung implementiert werden. Durch die Einbeziehung der Arbeitnehmervertretungen bei der Programmgestaltung kann sich der Arbeitgeber deren Unterstützung sichern, was enorme Vorteile für die „Bewerbung“ des Programms bei den Mitarbeitern hat. Wegen ihrer unmittelbaren und zwingenden Wirkung (§ 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG) gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter ist bei der Formulierung der Betriebsvereinbarung aber besondere Vorsicht geboten. Denn auf die Bestimmungen der Betriebsvereinbarung kann sich der einzelne Mitarbeiter berufen und seine Rechte beim Arbeitsgericht einklagen. Möglicherweise fordern in solchen Fällen auch jene Mitarbeiter den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung, die das Unternehmen als Leistungsträger halten wollte. ?
Weichen strategisch richtig stellen
Statt einer Betriebsvereinbarung ist aber auch ein bloßes Anschreiben der in die Auswahl gezogenen Mitarbeiter möglich. In diesem lädt der Arbeitgeber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Mitarbeiter ein, ein konkretes Aufhebungsangebot zu bestimmten Konditionen zu machen (sogenannte „invitatio ad offerendum“). Das Angebot des Mitarbeiters würde der Arbeitgeber dann annehmen, soweit dieser zum verzichtbaren Personal gehört.
Der Erfolg eines Freiwilligen-Programms hängt aber nicht entscheidend von den beschriebenen rechtlichen Fragen ab. Natürlich sind die rechtlichen Vorgaben einzuhalten, damit das Freiwilligen-Programm nicht juristisch torpediert werden kann. Um den Erfolg des Programms sicherzustellen, müssen vielmehr die strategischen Weichen richtig gestellt werden:
Bei der Budgetierung des Freiwilligen-Programms spielt zunächst die Historie im Unternehmen eine Rolle. Gab es bereits in der Vergangenheit vergleichbare Programme, sollte man auch in der finanziellen Ausstattung an diese anknüpfen. Mitarbeiter und Betriebsräte vergleichen das Abfindungsniveau sofort mit dem des zurückliegenden Programms und bemessen daran dessen Attraktivität. Verfügen die Führungskräfte des Unternehmens über keine eigenen Erfahrungen, ist auf jene der Branche zurückzugreifen.
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