Arbeitsrecht

Abschied im Einvernehmen erspart Arbeitsgerichtsprozess

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Auswirkungen auf das Niveau des Sozialplans

Die Dotierung des Freiwilligen-Programms wird unmittelbare Präjudizwirkung für spätere Verhandlungen über einen Sozialplan haben und dessen Niveau bestimmen. Bei der Dotierung ist daher zwischen dieser unerwünschten Präjudizwirkung und der gewünschten Anreizwirkung abzuwägen. Zu empfehlen ist insoweit der Einsatz einer großzügig bemessenen Turboprämie. Diese schafft nicht nur den gewünschten Beschleunigungseffekt, sondern hilft auch dabei, das Prämienniveau nach der Abfindungs-Formel relativ niedrig zu halten.

Bei späteren Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan kann der Arbeitgeber sich mit guten Gründen auf das Abfindungsangebot beschränken. Denn die Turboprämie wurde ja bereits im Freiwilligen-Programm als Aufschlag für die Rechtssicherheit eines Aufhebungsvertrages geleistet. Diese Voraussetzung entfällt aber bei späteren Kündigungen.

Aufhebungsverträge in Einzelfall verweigern

Vor Umsetzung des Freiwilligen-Programms ist zu prüfen, ob und welche Mitarbeiter (auch Gruppen oder Organisationseinheiten) verzichtbar sind und welche zwingend zu halten sind. Auf dieser Grundlage kann die Geschäftsleitung entscheiden, ob ein selektives Vorgehen oder ein offenes Angebotsverfahren sinnvoll ist. In Frage kommt auch, dass sich das Unternehmen das Recht vorbehält, den Abschluss von Aufhebungsverträgen im Einzelfall zu verweigern.

Ob der Betriebsrat dem Programm offen gegenübersteht und dieses bestenfalls sogar aktiv fördert, wird nicht nur von der Art der Einbeziehung des Betriebsrats und dem Klima der Verhandlungen abhängen, sondern auch von der finanziellen Ausgestaltung des Programms. Der Betriebsrat wird nur ein Programm mittragen, das aus seiner Sicht attraktiv ist und die Mitarbeiter nicht übervorteilt. Zudem wird die Unterstützung davon abhängig gemacht werden, ob die Mitarbeiter, die mit dem Programm unter rechtlichen Aspekten freiwillig aus dem Unternehmen ausscheiden, auch faktisch freiwillig gehen. Einem selektiven Angebotsverfahren, in dem Mitarbeiter gezielt angesprochen werden, steht der Betriebsrat nach aller Erfahrung skeptisch gegenüber.

Inhalte des Freiwilligen-Programms verständlich aufbereiten

Verhandlung und Umsetzung des Freiwilligen-Programms sind kommunikativ zu begleiten. Zum einen muss die Geschäftsführung gegenüber dem Betriebsrat die Maßnahme rechtfertigen und um dessen Unterstützung werben. Dazu wird insbesondere der Hinweis auf die Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen dienen. Zum anderen müssen die Mitarbeiter über das Freiwilligen-Programm informiert werden. Insoweit wird es nicht genügen, eine mit dem Betriebsrat getroffene Vereinbarung zu veröffentlichen.

Die Inhalte sollten für die Mitarbeiter verständlich aufbereitet werden und ihnen gegebenenfalls auch direkt übersandt werden. Der Arbeitgeber muss zusätzlich hinreichende Ressourcen für Rückfragen der Beschäftigten zur Verfügung stellen.

Dr. Andreas Richert LL.M (Exeter) ist Rechtsanwalt in der Sozietät Lovells LLP in München.

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