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Eine Unterteilung der derzeit am Markt vertretenen Verfahren kann grob in die Gruppen selektives Sintern (zum Beispiel EOS Electro Optical Systems in Deutschland), Stereolithographie (beispielsweise 3D Systems in den USA) und 3D-Drucker (Object Geometries in Israel) unterteilt werden. Herstellerseitig wird das hier beschriebene Verfahren den 3D-Druckern zugeordnet.
Lichtempfindliches Harz verfestigt sich bei Belichtung
Bei dem verwendeten Fertigungsverfahren wird das Volumenmodell in Ebenen zerlegt, die als pixelbasierende Bilder auf eine Referenzebene projiziert werden können. Der Querschnitt des zu erzeugenden Formkörpers kann somit als Voxel (Volumenpixel) selektiv belichtet werden.
Wie in Bild 1 (siehe Bildergalerie) dargestellt, wird die Maske der zu generierenden Schicht auf eine lichtdurchlässige Materialwanne projiziert. Diese enthält ein fotosensitives Harz, das sich bei Belichtung verfestigt.
Die Bauplattform kann über eine Traverse in die Materialwanne eingebracht und auf die geforderte Ebenenstärke eingestellt werden. Das polymerisierte Material haftet nach der Belichtung an der Bauplattform oder an der generierten Ebene und kann aus dem Materialreservoir abgehoben werden.
Additive Verfahren generieren Werkstück Schicht um Schicht
Die Bauplattform wird um die nächste gewünschte Ebene angehoben. Material fließt in den Zwischenraum und die nächste Belichtungsmaske kann projiziert werden. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis das gewünschte Formteil generiert ist.
Aufgrund der Maskenerzeugung ist die Geschwindigkeit des Bauvorganges im Gegensatz zu laser- oder druckkopfbasierten Verfahren nicht von der Anzahl der Formkörper oder Einheiten abhängig. Limitierend ist lediglich die Größe des Baufeldes. Dies führt zu einem erheblichen Geschwindigkeitsvorteil.
Additive Fertigung sowohl für indirekt als auch für direkt verwendbare Produkte
Generell unterscheidet man bei additiv gefertigten Formteilen zwischen indirekt und direkt verwendbaren Produkten. Die direkt verwendbaren Medizinprodukte unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes.
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