Außenhandel

Änderungen im Außenhandel und ihre Auswirkungen

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Sie beziehen sich auf die Bereiche Landwirtschaft (98), Chemie (27), Papier (9), Bekleidung (14), Maschinen und Apparate (30) und weitere Bereiche (42). In der Nomenklatur 2012 Import gibt es allein bei den Zolltarifnummern 2262 Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Eine Zolltarifnummer beinhaltet Vorschriften des Empfängerlandes, Verbote, Beschränkungen, das Außenwirtschaftsrecht, Umsatzsteuergesetze, Zollrecht, Warenursprung und Präferenzen.

Falsche Warennummern bedeuten falsche Zollsätze und führen bei einer Zollprüfung im schlimmsten Falle zu Nachzahlungen für bereits verkaufte Ware, weil der VK auf der falschen Grundlage berechnet wurde. Falsche Zolltarifnummern im Export ziehen eine falsche Exportkontrolle nach sich.

Merkblatt für Zollanmeldungen ersetzt Merkblatt zum Einheitspapier

Ebenfalls neu seit Januar 2012 ist ein neues Merkblatt für Zollanmeldungen, summarische Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilung. Es ersetzt das bisher verwendete Merkblatt zum Einheitspapier und ist elektronisch abrufbar unter www.zoll.de. Neu in diesem Merkblatt ist die Ergänzung der bisher üblichen Kontaktinformationen um Fax- und E-Mail-Adresse. Damit werden Rückfragemöglichkeiten bei Zollanmeldungen erleichtert. Neu gefasst wurde unter anderem auch das Kapitel Warenbeschreibung – Export. Die Beschreibung einer Ware muss jetzt so präzise sein, dass eine Zuordnung zum Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik möglich ist. Künftig werden also Zollbeamte Waren, deren Beschreibung ungenau ist, abweisen.

Zunehmend überträgt der Zoll größere Verantwortung an die Unternehmen beziehungsweise Wirtschaftsteilnehmer. Oft zugelassene Ausführer erfahren erst bei einer Zollprüfung, ob Fehler unterlaufen sind und sie gegebenenfalls mit Bußgeldern zu rechnen haben. Schon aus dieser Sicht ist es ratsam, rechtzeitig – also bevor der Zoll/das Finanzamt prüft – einen Experten (das kann ein externer Berater oder Wirtschaftsprüfer sein) zu Rate zu ziehen, um Risiken zu minimieren. Unerlässlich ist die korrekte Codierung pro Zolltarifnummer. Unzulässig ist eine Standardcodierung, wie beispielsweise Y 901 = nicht in der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Anhang I der EG-Dual-Use-VO).

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