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Diese Normen, zum Beispiel EN 1010-1 (Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen) und EN 1034-1 (Papierherstellungsmaschinen), behandeln Gefährdungen, die von derartigen Maschinen ausgehen. Unter anderem befassen sich die Normen mit Gefährdungen, die durch zeitweises oder vollständiges Ausfallen von Schutzmaßnahmen wie Warneinrichtungen hervorgerufen werden können.
Anlaufwanrungen geben deutlich wahrnehmbares akustisches Signal
Die korrekte Funktion von Warneinrichtungen an Maschinen, die einem Fehlverhalten des Personals vorbeugen, ist unbedingt notwendig, um Arbeitsunfälle und damit Personenschäden sowie wirtschaftliche Verluste zu reduzieren.
Gerade große Maschinen sind aufgrund ihrer Länge oft unübersichtlich. Häufig ist dadurch auch die gegenseitige Verständigung erschwert. Maschinen können bereits ab einer Länge von sieben Metern als unübersichtlich gelten.
Um Unfälle beim Anfahren der Maschine zu vermeiden, müssen zum Beispiel Anlaufwarnungen vorhanden sein, die vor Anlauf der Maschine ein deutlich wahrnehmbares akustisches Signal geben. Zusätzlich zur akustischen Warneinrichtung können je nach örtlichen Gegebenheiten eine oder mehrere optische Warneinrichtungen erforderlich sein.
Signalgeräte beinhalten eine Funktionsüberprüfung
Anlaufwarneinrichtungen mussten in der Vergangenheit der zugrunde liegenden Norm der Kategorie 2 von EN 954-1 entsprechen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie verliert die EN 954-1 zwar an Bedeutung (die Europäische Kommission hat allerdings die Vermutungswirkung der EN 954-1 bis zum 31. Dezember 2011 verlängert), der Sicherheitsgedanke allerdings nicht.
In Zukunft werden diese Einrichtungen gemäß der DIN EN ISO 13849-1 beurteilt, in der der Performance Level der Sicherheitsfunktion zum Tragen kommt. Derartige Anlaufwarneinrichtungen müssen nach den sich in Überarbeitung befindenden Normen entsprechend dem Sicherheits-Integritätslevel SIL 1 oder dem Performance Level PLc ausgeführt sein.
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