Arbeitsschuhe Auswahl von Fußschutz anhand der Gefährdung
Viele Arbeitnehmer tragen während ihrer Arbeitszeit Fußschutz, um sich gegen unterschiedlichste Gefahren zu schützen. Dabei sind die Anforderungen an den Fußschutz so unterschiedlich wie das Angebot namhafter Hersteller. Die Auswahl des Schutzschuhs sollte sich am Gefährdungspotenzial orientieren.
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Auf Baustellen werden bevorzugt knöchelhohe Schuhe eingesetzt, die gegenüber Halbschuhen mehr Halt bieten und im unebenen Gelände den Fuß besser gegen Umknicken schützen. Zudem besteht insbesondere in der Bauindustrie das Risiko des Eintretens von spitzen Gegenständen wie Nägeln. Deshalb verfügen diese Schuhe nicht nur über eine Zehenschutzkappe, sondern auch über eine durchtrittsichere Zwischensohle. Das Profil der Laufsohle sollte so beschaffen sein, dass es den Arbeitsverhältnissen auf dem Bau entsprechend guten Halt und Stand bietet.
Arbeitsschuhe in der Logistik mit eigenen Anforderungen
Die Anforderungen in einem Logistikbetrieb können sich hier deutlich unterscheiden. Wenn beispielsweise in einem bestimmten Unternehmen bei der Arbeitsplatzanalyse keine Gefahr des Durchtretens spitzer oder scharfer Gegenstände ermittelt wird, benötigen diese Schuhe somit auch nicht zwingend einen Durchtrittschutz. Die Arbeitsplatzanalyse kann auch ergeben, dass keine erhöhte Gefahr des Umknickens besteht, sodass ein Halbschuh oder sogar eine Sandale ausreichend sind.
Wohl aber besteht die Gefahr von herunterfallenden Gegenständen oder die Gefahr des Überrollens, zum Beispiel von Gabelstaplern. Ein Zehenschutz ist daher zwingend notwendig. Die Sohle der Schuhe sollte so beschaffen sein, dass sie auf dem harten Betonboden in der Lagerhalle guten Komfort und dämpfende Eigenschaften bietet.
Fußschutz und Beinschutz gehören zu den persönlichen Schutzausrüstungen
Fuß- und Beinschutz zählt zu den persönlichen Schutzausrüstungen, die dazu bestimmt sind, Füße gegen äußere schädigende Einwirkungen zu schützen und einen Schutz vor dem Ausrutschen zu bieten. Zum Fußschutz zählen beispielsweise (Definition gemäß der BGR 191):
- Sicherheitsschuhe,
- Schutzschuhe,
- Berufsschuhe,
- Gamaschen und
- Überschuhe.
Fuß- und Beinschutz gehört zur Kategorie 2 der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG. Produkte dieser Kategorie sind zwingend einer EG-Baumusterprüfung zu unterziehen und mit dem CE-Konformitätszeichen zu versehen.
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