Schutzausrüstung Auswahl von Schutzkleidung orientiert sich an der Gefährdung

Redakteur: Bernhard Kuttkat

Abgestimmt auf die Besonderheiten der jeweiligen Branche und die individuellen Tätigkeitsfelder bietet der Arbeitsschutz eine anwendergerechte persönliche Schutzkleidung für die jeweiligen Gefährdungsszenarien, um Schäden von Mitarbeitern abzuwenden.

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Die Auswahl von Schutzkleidung muss sich − wie gesetzlich vorgeschrieben − an einer Gefährdungsbeurteilung orientieren und vor allem die Schutzeigenschaften über die gesamte Nutzungszeit sicherstellen. (Bild: Sontex)
Die Auswahl von Schutzkleidung muss sich − wie gesetzlich vorgeschrieben − an einer Gefährdungsbeurteilung orientieren und vor allem die Schutzeigenschaften über die gesamte Nutzungszeit sicherstellen. (Bild: Sontex)

Betrachtet man die ältesten, bekannten Schweißmethoden wie das Feuerschweißen („Schmiedefeuer“) oder auch das Lichtbogenhandschweißen, stellt die explosionsartig wachsende Vielfalt moderner Werkstoffe und die im Laufe der vergangenen Jahre neuen oder optimierten Schweiß- und Fügeverfahren auch neue Anforderungen an den Schweißerschutz.

Ein gewachsenes Bewusstsein für die Arbeitssicherheit wird gestützt durch berufsgenossenschafliche Regeln, UV-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetzen, DIN-Vorgaben und harmonisierte, Europäische Normen, die die Regularien zum Schutz und der Sicherheit des Menschen bei der Arbeit beschreiben, definieren und die Anforderungen festlegen.

DIN/EN 470-1 regelt Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren

Diese gilt es, in Form von geeigneter persönlicher Schutzkleidung (PSA) im Rahmen der EN 340 als Verweisnorm – allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung hinsichtlich Ergonomie, Alterung, Größenbezeichnung, Kennzeichnung sowie an die Informationen, die der Hersteller mitliefern muss – umzusetzen.

Die allgemeinen Anforderungen für eine Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren finden sich seit den letzten zwei Jahrzehnten in der DIN/EN 470-1 wieder. Diese beinhalten allgemeine Anforderungen an Textilien/Obermaterialien wie Zugfestigkeit, Weiterreißfestigkeit, Maßänderung ( bei Leder auch Fettgehalt und Dicke) sowie besondere Sicherheitsanforderungen wie Flammenausbreitung und Einwirkung von Metallspritzern.

Norm nennt mehrere Stufen für hitzeexponierte Schutzkleidung

In Arbeitsbereichen, in denen Schweiß- oder verwandte Verfahren nur partiell (zeitweise) ausgeübt werden, wurde oder wird als Leistungsanforderung oft die EN 531 zu Grunde gelegt. Diese Europäische Norm wurde für Schutzkleidung für hitzeexponierte Industriearbeiter (ausgeschlossen ist Kleidung für Feuerwehrleute und für Schweißer) erarbeitet und ist für den Schutz gegen kurzen Kontakt mit Flammen und wenigstens einer Art Hitze vorgesehen (Bild 1). Die Hitze kann konvektiv, strahlend oder durch große flüssige Metallspritzer verursacht oder auch eine Kombination dieser Formen sein. Es gibt folgende Schutzstufen:

  • A = begrenzte Flammenausbreitung,
  • B = konvektive Hitze (B1 bis B5),
  • C = Strahlungshitze (C1 bis C4),
  • D = flüssige Aluminium-Spritzer (D1 bis D3) sowie
  • E = flüssige Eisenspritzer- (E1 bis E3).

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