Arbeitsschutz Bedienung von Hubarbeitsbühnen setzt Befähigung voraus
Von qualifiziertem Personal fachgerecht und standsicher aufgebaut, bietet die richtig ausgewählte Hubarbeitsbühne einen ausreichenden Arbeitsplatz für unterwiesene und eingewiesene Bediener, um in großen Höhen ergonomisch und sicher arbeiten zu können.
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Wer in großen Höhen arbeitet, braucht Arbeitsmittel, die die gewünschte Höhe erreichen und einen standsicheren Arbeitsplatz bieten. Leitern erfüllen diese Forderung für Arbeiten in geringen Höhen nur sehr eingeschränkt. In größeren Höhen ist eine Hubarbeitsbühne in jedem Fall die bessere Wahl.
Hubarbeitsbühne für wechselnde Standorte sinnvoll
Der Arbeitsort bestimmt die Auswahl der Hubarbeitsbühne: Muss während der Arbeiten die Hubarbeitsbühne verfahren werden oder reicht eine Hubarbeitsbühne mit fest stehender Unterkonstruktion, die nur in eingefahrenem Zustand verfahren oder bewegt werden darf? Wird die Hubarbeitsbühne in geschlossenen Hallen oder draußen auf Baustellen eingesetzt? Sind die Aufstandsfläche und der notwendige Verfahrweg der Hubarbeitsbühne eben und belastbar oder muss die Hubarbeitsbühne in unebenem Gelände auf wenig tragfähigem Boden eingesetzt werden? Sind die Einsätze regelmäßig wiederkehrend an gleicher Stelle oder gibt es häufige Wechsel von Arbeitsaufgabe und Einsatzort?
Häufig ist es wirtschaftlich sinnvoll, gerade für wechselnde Standorte und Aufgaben Hubarbeitsbühnen zu leihen. Die Verleiher helfen und beraten bei der richtigen Auswahl der am besten geeigneten Hubarbeitsbühne für den jeweiligen Einsatzfall (Bild 1). So ist man auf der sicheren Seite.
Hubarbeitsbühnen bestehen in der Regel aus einer Abstützvorrichtung, einem Untergestell und einer Hubeinrichtung mit Arbeitskorb. Die Art der Hubeinrichtung stuft die Hubarbeitsbühnen in Senkrechtbühnen und Schwenkarmbühnen ein.
Darüber hinaus sind Ausführungen der Hubeinrichtung und die Abstützvorrichtung für die Einsätze entscheidend. Die Hubeinrichtung kann beispielsweise als Stempelmast, Schere oder Gelenkarm ausgeführt sein. Als Abstützvorrichtungen sind Räder oder Ausleger und deren Aufstandsflächen im Einsatz.
Sachverständige prüfen Hubarbeitsbühnen auf Sicherheit
Der Verleiher ist für die technische Sicherheit der Hubarbeitsbühne verantwortlich. Hierzu veranlasst er regelmäßig Prüfungen durch befähigte Personen, beispielsweise Sachverständige der TÜV-Nord-Gruppe.
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