Schutzeinrichtungen

Die Formel für berührungslosen Schutz von Personen

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Weitere Gesichtspunkte der Sicherheitsnorm EN ISO 13855

Auch nach sorgfältiger Auslegung einer Schutzeinrichtung müssen eventuelle Umgehungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Ein Herüber- oder Herumreichen um das Detektionsfeld einer Schutzeinrichtung muss ausgeschlossen werden. Da das Verdecken eventueller Lücken neben dem Detektionsfeld und einem angrenzenden Schutzzaun nicht immer möglich ist, sind auch hier Sicherheitsabstände zwischen Mensch und Gefahrenstelle einzuhalten. Die Berechnung dieser Abstände ähnelt sehr stark denjenigen der Sicherheitsabstände, die für das Erreichen von Gefahrenstellen durch ein Detektionsfeld hindurch gelten. Diesen wichtigen Unterschied gilt es besonders zu beachten.

In der Praxis kann es zum Beispiel vorkommen, dass der Zugang zu einem Gefahrenbereich durch ein vertikal aufgestelltes Lichtgitter abgesichert wird. Dieses Lichtgitter ist aber oftmals nicht so hoch wie eine Person greifen könnte, sondern beispielsweise in Anlehnung an ein Geländer nur 1100 mm hoch. In diesem Fall kann also eine Person knapp vor dem Lichtgitter stehen, ohne das Detektionsfeld zu unterbrechen.

Bei Platznot feste Abdeckung aller Umgehungsmöglichkeiten ins Auge fassen

Weiterhin kann sie sich dabei noch vorbeugen und bei ausgestrecktem Arm mit der Hand in den Bereich hinter dem Lichtgitter eingreifen. Um in dieser Situation Gefährdungen zu vermeiden, sind Mindestabstände zwischen Gefahrenstelle und Lichtvorhang beschrieben. Diese Mindestabstände setzen sich aus zwei Teilen zusammen: der Schreit- beziehungsweise Greifgeschwindigkeit multipliziert mit der Reaktionszeit des Systems und einem Zuschlag, der von der Höhe des Gefahrenortes und der Höhe der Schutzeinrichtung abhängt. Dieser Zuschlag kann bis zu 1200 mm betragen. Wenn Platznot herrscht, lohnt es sich, eine feste Abdeckung aller Umgehungsmöglichkeiten ins Auge zu fassen.

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