Strukturierte Insolvenz Die Insolvenz planen statt einfach pleite machen

Redakteur: Jürgen Schreier

Angesichts der schweren Wirtschaftskrise wird für viele Unternehmen das früher Undenkbare zum realistischen Szenario: die Insolvenz. Wenn sich diese Unternehmen jedoch richtig vorbereiten, kann ein Insolvenzverfahren ein höchst geeignetes Mittel zur Sanierung sein.

Anbieter zum Thema

Das deutsche Insolvenzrecht – die Insolvenzordnung (InsO) – ist im Kern eigentlich eine Sanierungsordnung. Sie stellt eine ganze Reihe inzwischen erprobter Instrumente zur Verfügung, die für eine nachhaltige Unternehmenssanierung genutzt werden können. Dabei kann zum einen das insolvente Unternehmen (im Juristenjargon „Rechtsträger“) als solches erhalten und saniert werden. Dies erfolgt dann über den „Insolvenzplan“ – einen komplexen Sanierungsplan, der sich an bestimmten Anforderungen der Insolvenzordnung orientiert.

Eine weitere Möglichkeit ist die „übertragende Sanierung“. Dabei werden die wirtschaftlich profitablen Teile des insolventen Unternehmens in eine „Auffanggesellschaft“ überführt, die dann ohne die bestehenden Altlasten des insolventen Unternehmens fortgeführt werden können. Jüngere Beispiele für dieses Vorgehen sind der Uhrenhersteller Junghans oder der Wohnwagenproduzent Knaus Tabbert.

Zwänge des Arbeitsrechts teilweise außer Kraft gesetzt

Um eine Sanierung durchzusetzen, kann der Insolvenzverwalter über eine ganze Reihe von Sonderrechten und bewährter Instrumente verfügen. „Beispielsweise kann er sich von bestehenden Verträgen ohne größere Probleme lösen und damit viele bestehende Altlasten beseitigen“, weiß Burkhard Jung, Vorstandsvorsitzender der CMS Societät für Unternehmensberatung AG, der führenden deutschen Restrukturierungsberatung für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen aus dem Mittelstand. Neben Miet-, Pacht- und Lieferverträgen zählen dazu auch Arbeitsverträge.

„Dies ist ein immenser Vorteil gegenüber der außerinsolvenzlichen Sanierung“, betont Burkhard Jung. Die Zwänge des deutschen Arbeitsrechts, einschließlich des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifrechts, sind im Zuge einer Insolvenz teilweise außer Kraft gesetzt, was die Sanierung des insolventen Unternehmens erheblich erleichtern kann. „Allerdings birgt eine Insolvenz auch eine ganze Reihe von Risiken“, fügt Jung hinzu. „Aus diesem Grund sollte eine Insolvenz sorgfältig vorbereitet werden.“ Ein Vorgehen, das Sanierungsfachleute als „Strukturierte Insolvenz“ bezeichnen.

Artikelfiles und Artikellinks

(ID:292763)