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Christoph Kern: „Wir haben für jede Schutzklasse und Einbau- oder Nutzungssituation komplette Module entwickelt, mit denen der Hersteller vor Ort ohne Nachbesserungen oder Flickwerk rechtlich auf der sicheren Seite ist. Das spart nicht nur Zeit und Arbeit bei Ausschreibung und Montage, sondern minimiert auch mögliche Haftungsrisiken“. So ist beispielsweise die für Risikoklasse 3 erforderliche Totmannsteuerung schon längst Standard bei den Steuerungen von D + H. Auch die in dieser Klasse erforderlichen langsamen Flügelbewegungen von maximal 5 mm/s lassen sich problemlos einstellen.
Alle Vorgänge dokumentieren
„Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist allerdings nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Austausch oder nachträglichen Einbau von elektrischen Antrieben zu beachten“, erläutert Christoph Kern. Wird in einem Bestandsobjekt ein elektrischer Antrieb montiert, muss der Hersteller stets eine Risikobeurteilung durchführen und die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Montage umsetzen.
Um Haftungsrisiken zu vermeiden, empfiehlt Kern in jedem Fall – auch bei möglichem Dissens mit dem Auftraggeber – eine komplette schriftliche Dokumentation aller Vorgänge. Beispielsweise auch dann, wenn eine Wartungsfirma feststellt, dass die bauseitig vorhandenen Schutzmaßnahmen unzureichend sind oder der Hersteller der Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie auf der Baustelle eine unpassende Einbausituation feststellen muss. Denn selbst wenn der Auftraggeber die Inbetriebnahme trotz fehlender Schutzmaßnahmen ausdrücklich verlangt, haftet im Schadensfall grundsätzlich der Hersteller, und zwar unabhängig davon, in wessen Auftrag er gehandelt hat.
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