Arbeitsrecht Die wichtigsten Fragen zum Thema Anwesenheitsprämie

Von Melanie Krauß 4 min Lesedauer

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Was ist eine Anwesenheitsprämie? Darf jedes Unternehmen sie verteilen? Und wann kann sie gestrichen werden? Ines Otte, Director, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei Mazars, hat die Antworten.

Mitarbeiter, die wenige oder kaum Fehltage haben, können durch eine Anwesenheitsprämie dafür belohnt werden.(Bild:  Creativa Images - stock.adobe.com)
Mitarbeiter, die wenige oder kaum Fehltage haben, können durch eine Anwesenheitsprämie dafür belohnt werden.
(Bild: Creativa Images - stock.adobe.com)

Was ist eine Anwesenheitsprämie?

Die Anwesenheitsprämie wird manchmal auch Gesundheitsprämie genannt. Es handelt sich dabei um eine Sondervergütung, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird.

Das kann entweder als Einmalzahlung passieren oder in mehreren Raten. Bei ungenauer Formulierung kann die Prämie als laufendes Arbeitsentgelt zu werten sein. Die Folge: sie fließt in die Entgeltfortzahlung ein. Voraussetzung ist die Anwesenheit am Arbeitsplatz. Beziehungsweise, dass der Mitarbeiter nicht oder nur sehr wenig bei der Arbeit gefehlt hat.

Wie genau die Prämie ausgestaltet ist kann variieren. Häufig erhalten Beschäftigte am Jahresende eine bestimmte Prämie, die bei Fehltagen gekürzt wird oder ganz entfällt. Es kommt aber auch vor, dass Beschäftigte beispielsweise für jeden Monat ohne Fehltage einen Bonus erhalten.

Ist eine Anwesenheitsprämie rechtlich erlaubt?

Ja, Anwesenheitsprämien sind erlaubt. Es gibt aber keine Gesetze, die sie detailliert regeln. Die Einzelheiten können also abhängen von

  • dem jeweiligen Arbeitsvertrag,
  • Gesamtzusagen,
  • betrieblicher Übung,
  • einer Betriebsvereinbarung oder
  • dem Tarifvertrag.

Wann darf eine Gesundheitsprämie gekürzt werden?

Die Prämie zu kürzen, ist nur eingeschränkt zulässig. Dabei wird zwischen den Gründen für eine Fehlzeit unterschieden. Beispiele hierfür sind Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit. Für einen Krankheitstag gilt: es darf höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts abgezogen werden, das durchschnittlich auf einen Arbeitstag entfällt.

Beispiel (vereinfacht): Ein Mitarbeiter erhält am Ende des Jahres eine Anwesenheitsprämie von 300 Euro. Pro Tag verdient er 200 Euro. Entsprechend dürfen ihm pro Tag, an dem er krank ist, höchstens 50 Euro von der Prämie gestrichen werden.

Ob eine Anwesenheitsprämie bei Fehlzeiten gekürzt werden darf, hängt auch von weiteren Faktoren ab. Nämlich unter anderem davon, wie die Prämie gewährt wird. Handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt oder eine Sonderzahlung?

Hier besteht ein kurioser Widerspruch. Denn: Laufendes Arbeitsentgelt muss fortgezahlt werden – auch wenn der Mitarbeiter krank ist. Je nach konkreter Ausgestaltung kann das also bedeuten, dass Unternehmen auch krankheitsbedingt fehlenden Beschäftigten die Gesundheitsprämie bezahlen müssen.

Wird die Prämie einmalig ausgezahlt, kann sie oft einfacher gekürzt werden.

Wie hoch darf eine Anwesenheitsprämie sein?

Arbeitgeber können die Höhe der Anwesenheitsprämie frei festlegen. Sie können dabei sogar – mit guter Begründung – verschiedenen Gruppen von Mitarbeitern unterschiedlich hohe Prämien ausbezahlen. Typischerweise orientieren sich die Unternehmen dabei an Erfahrungswerten aus der Branche.

Wie werden Anwesenheitsprämien berechnet?

Es gibt keine allgemein verbindlichen Vorgaben, wie Anwesenheitsprämien berechnet werden.

Ist die Anwesenheitsprämie steuerfrei?

Nein, Anwesenheitsprämien sind grundsätzlich nicht steuerlich begünstigt. Es fallen entsprechend auch die normalen Sozialversicherungsbeiträge an. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Abgaben zu reduzieren.

  • Zum einen können Unternehmen die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter durch kleinere steuer- und beitragsfreie Sachgeschenke belohnen. Dies gilt bis zu 50 Euro im Monat.
  • Zum anderen können Gesundheitsprämien derzeit steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen einer Inflationsausgleichsprämie erfüllen. Dies gilt noch bis Ende 2024.

Was ist sonst noch zu beachten bei einer Anwesenheitsprämie?

  • Arbeitgeber müssen Diskriminierungsverbote beachten. Und: auch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Wichtig ist zudem, dass eine betriebliche Übung entstehen kann. Nämlich dann, wenn die Anwesenheitsprämie mehrmals gewährt wird. Die Folge: Beschäftigten haben dann einen rechtlichen Anspruch auf die Prämie.
  • Gibt es einen Betriebsrat, darf dieser mitbestimmen bei der Ausgestaltung der Prämie. Er darf aber nicht entscheiden, ob und in welcher Höhe die Prämie eingeführt wird.
  • Für Unternehmen ist es zudem wichtig, eine Lösung zu finden, die von allen Beteiligten als gerecht empfunden wird. Bevor Unternehmen eine Anwesenheitsprämie einführen, sollten sie das gut vorbereiten und kommunizieren.

Fördern Anwesenheitsprämien Präsentismus?

Das Konzept der Gesundheitsprämie hat nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein häufig angeführtes Gegenargument ist der sogenannte Präsentismus. Dahinter steckt die Befürchtung, dass Mitarbeiter krank zur Arbeit erscheinen, da sie sonst ihren Anspruch auf die volle Prämie verlieren könnten.

Für den Arbeitgeber bedeutet dies ein Risiko. Denn der erkrankte Mitarbeiter kann dadurch potenziell weitere Mitarbeiter im Unternehmen anstecken. Zudem kann der Mitarbeiter seine Krankheit verschleppen. Am Ende fällt er so womöglich sogar noch länger aus und schädigt seine Gesundheit langfristig.

In beiden Fällen kommt es dadurch letztendlich zu noch weitreichenderen Ausfällen.

Erscheint der Mitarbeiter krank zur Arbeit, kann das zudem seine Leistung negativ beeinträchtigen. Hierdurch können ebenfalls Gefahren entstehen. Beispielweise wenn es um das sichere Bedienen von Maschinen geht.

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