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Das Ergebnis ist das theoretische Risikopotenzial, denn die Schadensereignisse und deren zugrundeliegende Gefährdungen werden zuerst systematisch erfasst und bewertet, ohne dabei risikoreduzierende Maßnahmen zu berücksichtigen. Dieses theoretische Risikopotenzial dient als Benchmark, um die Wirksamkeit der möglichen Maßnahmen zu überprüfen.
Hersteller muss Verlangen Konformitätsnachweise bereitstellen
Anschließend wird die Wirkung von Sicherheitsmaßnahmen auf das Risiko untersucht, die auf die Schadensereignisse angewandt werden. Jede Maßnahme reduziert die Eintrittshäufigkeit (höhere Zuverlässigkeit, bessere Überwachung) und/oder dämmt das Schadensausmaß ein (trennende Schutzeinrichtungen). Ergebnis ist das tatsächlich relevante Restrisiko der Maschine oder Baugruppe. Auf dieser Basis gilt es zu entscheiden, ob weitere risikoreduzierende Maßnahmen erforderlich oder sinnvoll sind. Zudem ermöglicht die Risikomatrix das Durchspielen unterschiedlicher Maßnahmenkombinationen. So kann die optimale Lösung im Spannungsdreieck „technische Anforderung – Sicherheitsniveau – wirtschaftlicher Aufwand“ bestimmt werden.
Durch die umfassende Risikobewertung erfolgt der Nachweis, dass zumindest der gleiche Sicherheitsstand wie durch die Maßnahmen der EN-Normen erreicht wird. Auf Verlangen muss der Hersteller deshalb die Konformitätsnachweise und weitere Dokumente bereitstellen. Dazu fordert die Maschinenrichtlinie unter anderem:
- Details zur Produktauslegung und -spezifikation;
- weitere Berechnungen, Prüfungen und Tests;
- vorhandene Zertifikate und Konformitätserklärungen;
- angewandte Normen und technische Regeln;
- die Betriebsanleitung;
- die vollständige Dokumentation der Risikobeurteilung.
Für die technische Dokumentation der Konformitätserklärung verlangt die Richtlinie einen Verantwortlichen im Unternehmen. Diese Person dokumentiert im Namen des Herstellers, welche Maßnahmen realisiert wurden und dass diese nach guter Ingenieurpraxis angemessen sind.
Mit Hazard-Pro-Ansatz werden mögliche Gefahren im Rahmen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG untersucht
Bisweilen komplex wird das Verfahren zur Risikobeurteilung, wenn die Baugruppe oder Maschine unterschiedlichste Komponenten enthält, für die jeweils andere Richtlinien relevant sind. Dann muss für jede Komponente entschieden werden, nach welchen Richtlinien die Gefährdungsanalyse oder Risikobeurteilung durchzuführen ist. Für das Inverkehrbringen der gesamten Maschine ist hingegen relevant, von welchem Bauteil die größte Gefährdung ausgeht.
Mit dem Hazard-Pro-Ansatz untersuchen und bewerten die Risiko-Experten von TÜV Süd systematisch mögliche Gefahren im Rahmen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit diesem können die Anforderungen der Richtlinie wirtschaftlich in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden. Darüber hinaus berät das interdisziplinäre TÜV Süd-Team in allen Fragen zur Produktsicherheit.
* Dr. Rolf Zöllner ist Leiter des Kompetenznetzwerks 2006/42/EG und Risikomanager bei der TÜV Süd Industrie Service GmbH in 80686 München.
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