Produkthaftung EU verschärft Regeln für Produktsicherheit
Europäische Unternehmen müssen sich darauf einstellen, von den Produktsicherheitsbehörden bald schärfer überwacht zu werden. Darauf weist Prof. Dr. Thomas Klindt hin, Professor für technisches Sicherheitsrecht an der Universität Kassel und Partner der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Hintergrund ist ein neuer „gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten“, der teils in Kürze, teils Anfang 2010 in Kraft treten wird.
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Alle nötigen Gremien haben dem neuen Rechtsrahmen bereits zugestimmt, wie die Kanzlei am Mittwoch mitteilt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU stehe kurz bevor. Danach können die nationalen Marktüberwachungsbehörden künftig alle Produkte mit CE-Kennzeichnung – vom Spielzeug und Medizinprodukt über Toaster und Gartengeräte bis zu Maschinenanlagen und Bauprodukten – vom Markt nehmen, wenn bei „vorhersehbarer Fehlanwendung“ eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen besteht. Bislang durften die Behörden bei vielen Business-to-Business-Produktgruppen (B2B) wie Druckgeräten, ATEX-Einrichtungen, Gasverbrauchsgeräten, elektrotechnischen Betriebsmitteln und Aufzügen nur einschreiten, wenn bei „bestimmungsgemäßem Gebrauch“ ein Risiko bestand.
Investitionsgüter-Herstellern droht ein Vertriebsstopp
Für Hersteller industrieller Investitionsgüter bedeuten die Gesetzesänderungen, dass das Risiko eines behördlich angeordneten Vertriebsstopps und Produktrückrufs steigt. „Unternehmen sollten daher Vorkehrungen treffen, etwa Rückstellungen bilden oder erhöhen, um in einem solchen Fall nicht in finanzielle Bedrängnis zu geraten“, rät Klindt.
Vor allem aber, sagt der Anwalt, „zwingen die Neuerungen die Konstrukteure dazu, im technischen Designprozess bisher ungeahnte Risikokonstellationen zu berücksichtigen.“ Die Konstruktionsabteilung und die Abteilung Beschwerdemanagement müssten enger zusammenarbeiten, um sich insbesondere über vorhersehbare Fehlanwendungen auszutauschen, die aus dem Markt bekannt würden.
Ein weiteres Risiko für Unternehmen folge aus neuen Kompetenzen der Marktüberwachungsbehörden. Bislang waren sie nur in rechtlichen Ausnahmefällen – bei Maschinen und Aufzügen – für die Eigenfertigung von Produkten zuständig.
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