Recht

Geschäfte mit Frankreich gegen finanzielle Risiken absichern

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Ein weiterer Vorteil ist, dass der Gläubiger als Contrôleur zu den Verhandlungen vor dem Insolvenzgericht geladen und hinsichtlich verfahrensleitender Entscheidungen angehört werden muss. Zudem soll er dem Insolvenzverwalter bei der Prüfung der angemeldeten Forderungen assistieren. Hinzu kommt, dass der Contrôleur selbst Verfahren anstoßen kann, wenn der Verwalter untätig ist. Dazu zählen insbesondere Haftungsklagen gegen die Geschäftsführer oder eine Erweiterung des Insolvenzverfahrens auf andere Rechtsträger des Schuldners. Schließlich kann der Contrôleur während der Betriebsfortführung des Schuldners beantragen, dass das Abwicklungsverfahren eröffnet wird, wenn Verbindlichkeiten im Rahmen laufender Verträge, die nach der Eröffnung des Verfahrens eingegangen wurden, nicht bei Fälligkeit beglichen werden.

Grundsätzlich kann jeder Gläubiger Contrôleur werden – auch wenn seine Forderung bestritten wurde. Keinen Contrôleur-Status erhält ein Gläubiger, wenn eine Interessenkollision vorliegt oder bereits fünf Gläubiger im Verfahren als Contrôleur bestellt wurden. Da typischerweise die französische Insolvenzgeldkasse und die Finanzbehörden umgehend als Contrôleur bestellt werden, sollten Gläubiger den Contrôleur-Status möglichst schnell beantragen.

Insolvenzrechtsreform zum 1. Juli 2014: Mehr Rechte für Gläubiger

Zum 1. Juli 2014 tritt außerdem eine Reform des Insolvenzrechts in Kraft, die zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel im französischen Insolvenzrecht und zu mehr Rechten für deutsche Unternehmen als Gläubiger führt.

In Verfahren mit sogenannten Gläubigerkomitees können die Gläubiger dann einen eigenen Insolvenzplan vorschlagen. Gesetzlich vorgeschrieben sind diese Komitees ab 20 Mio. Euro Umsatz oder mehr als 150 Arbeitnehmern. Bei der Abstimmung tritt der Plan der Gläubiger dann in Konkurrenz zum Plan des Schuldners. Bisher war es so, dass solche Vorschläge typischerweise am Widerstand des Schuldners oder der Gesellschafter scheiterten. Die neue Möglichkeit stärkt natürlich zunächst die Banken als Großgläubiger, aber es ist auch ein Komitee für Lieferanten vorgesehen.

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