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Zudem sorgt die Reform dafür, dass die Gesellschafter der insolventen Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Wenn jetzt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird Stammkapital fällig, das nicht einbezahlt wurde. Hinzu kommt, dass es nach der Reform mit einfachen Abstimmungsmehrheiten möglich ist, die Gesellschafterstruktur zu ändern. Bislang konnten die Gesellschafter verhindern, dass die Forderungen der Gläubiger in Anteilsrechte umgewandelt wurden, indem sie ihre Stimmrechte entsprechend ausübten oder eine Beschlussfassung ganz versagten.
Weiterhin kann die Zustimmung der Gesellschafter im Sanierungsverfahren ersetzt werden, wenn diese das Eigenkapital nicht wie gesetzlich vorgesehen aufgestockt haben, und Dritte durch den Insolvenzplan in das Kapital eintreten sollen.
Vertrauliches Sanierungsverfahren in Frankreich möglich
Ein weiterer Vorteil für Gläubiger, die ihren Geschäftspartner in Schwierigkeiten unter die Arme greifen wollen, ist, dass das sogenannte New Money Privileg (NWP) in der Conciliation ausgeweitet wird. Bei diesem vertraulichen Sanierungsverfahren, das fünf Monate dauert, und das es im deutschen Recht nicht gibt, kann der Schuldner beantragen, dass ein Schlichter mit den Gläubigern verhandelt – auch bis zu 45 Tage nachdem die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Ist der Schuldner bei Abschluss der Verhandlung nicht zahlungsunfähig und haben die Parteien eine Vereinbarung über seinen Fortbestand getroffen, kann das Gericht die Ergebnisse der Verhandlung anerkennen. Das Verfahren wird dann öffentlich. Nach der Reform umfasst das NWP die Finanzmittel, die Gläubiger dem Schuldner während und nach Abschluss der Conciliation zur Verfügung gestellt haben. Dieses Darlehen erhalten Gläubiger bevorzugt zurück, wenn der Schuldner im Anschluss doch einen Insolvenzantrag stellen muss. Bislang war nur die Darlehensvergabe nach Abschluss des Verfahrens vom NWP abgedeckt.
Fakt ist: Beim Frankreichgeschäft sollten deutsche Unternehmen neben einem effizienten Sicherheitenmanagement auch bei Schwierigkeiten oder gar Insolvenz des Geschäftspartners am Ball bleiben und die besonderen Gestaltungsmöglichkeiten aktiv nutzen, die sich im französischen Recht bieten. MM
* Patrick Ehret ist Rechtsanwalt im Geschäftsbereich Internationale Sanierungsberatung bei Schultze & Braun in 77855 Achern, Tel. (0 78 41) 70 82 84, pehret@schubra.de
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