Recht

Geschäfte mit Frankreich gegen finanzielle Risiken absichern

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Ein weiterer Punkt, den deutsche Unternehmen in französischen Insolvenzverfahren beachten müssen, sind Fristen, die im deutschen Recht nicht existieren. So müssen ausländische Gläubiger ihre Forderungen zwingend innerhalb von vier Monaten nach der Veröffentlichung im französischen Amtsblatt Bodacc beim Insolvenzverwalter anmelden. Hinzu kommt, dass sich deutsche Unternehmen bei einer Insolvenz ihres Geschäftspartners mit der rudimentären Informationspolitik der Verwalter und mangelnden Möglichkeiten zur Einflussnahme auf das Verfahren konfrontiert sehen. Ferner ist es grundsätzlich so, dass in Frankreich – im Gegensatz zum deutschen Recht – die Gläubigerbefriedigung nicht als prioritär angesehen wird. Der Erhalt des französischen Unternehmens und der Arbeitsplätze steht im Mittelpunkt.

Contrôleur-Status mit vielen Vorteilen

Eine Möglichkeit, die noch wenig bekannt ist, obwohl sie viele Vorteile hat, ist der sogenannte Contrôleur-Status. Diesen Status kann jeder Gläubiger in einem französischen Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen. Besitzt ein Gläubiger den Contrôleur-Status, muss ihm der Insolvenzverwalter Informationen zum Stand des Verfahrens und zum Schuldner zur Verfügung zu stellen.

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