Sicherheitsbremsen Gewappnet für neue Aufzugsnormen
Als erster Bremsenhersteller setzt Mayr Antriebstechnik die neuen Aufzugsnormen EN 81-20 und EN 81-50 bereits jetzt um: Für alle betroffenen Aufzugsbremsen hat das Unternehmen schon heute die Baumusterprüfbescheinigung durch den TÜV Süd nach Richtlinie 2014/33/EU, die zum 20. April 2016 für alle Hersteller verbindlich wird.
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Das europäische Komitee für Normung (CEN) hat mit der EN 81-20 und der EN 81-50 zwei neue Normen für die Konstruktion von Aufzügen und die Prüfung von Aufzugskomponenten verabschiedet. Diese lösen verbindlich zum 1. September 2017 die bekannten Normen EN 81-1 und EN 81-2 ab und haben zum Ziel, die bereits bestehenden hohen Sicherheitsstandards bei Aufzügen weiter zu erhöhen. Die Norm EN 81-20 bezieht sich dabei auf die Vorgaben für die Konstruktion eines Aufzugs und die technischen Eigenschaften. Die EN 81-50 regelt, wie die Prüfung von Aufzügen und einzelnen Komponenten erfolgen muss.
So werden durch die EN 81-50 unter anderem weitere Anforderungen an die Baumusterprüfung der Bremseinrichtungen als Teil der Schutzeinrichtungen für den aufwärtsfahrenden Fahrtkorb gegen Übergeschwindigkeit (SAFÜ) sowie gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs (SUBF) gestellt. Bereits zur Interlift 2015 präsentierte Mayr Antriebstechnik als einziger Bremsenhersteller die Baumusterprüfbescheinigung durch den TÜV Süd nach Richtlinie 2014/33/EU und der Prüfgrundlage EN 81-50 beziehungsweise EN 81-20 für alle betroffenen Aufzugsbremsen. Die neue Richtlinie 2014/33/EU, die die bisherige Richtlinie 95/16/EG ablöst, wird zum 20. April 2016 für alle Hersteller verbindlich.
Vorreiter: Mayr-Sicherheitsbremsen erfüllen die erhöhten Sicherheitsstandards
Damit ist Mayr Antriebstechnik der erste Hersteller auf dem Markt, der Sicherheitsbremsen auf Grundlage der neuen Norm anbietet. „Als weltweiter Marktführer müssen wir den aktuellen Entwicklungen immer einen Schritt voraus sein“, betont Alexander Hutler, Branchenmanager Aufzüge bei Mayr Antriebstechnik in Mauerstetten. „Unsere Kunden müssen sich um nichts kümmern, denn unsere Aufzugsbremsen erfüllen schon heute die erhöhten Sicherheitsstandards nach den neuesten Nomen. Dies schafft Planungssicherheit.“
Um in den Aufzügen immer größtmögliche Betriebssicherheit zu gewährleisten, unterliegen alle Mayr-Sicherheitsbremsen nach eigenen Angaben einer sorgfältigen Qualitätskontrolle. Vor Auslieferung werden alle Bremsen ausführlich auf geeichten Prüfständen getestet und funktionsrelevante Werte dokumentiert. Eine elektronische Datenbank, in der die Messwerte zusammen mit den dazugehörigen Seriennummern eines Produkts archiviert werden, gewährleistet dabei eine 100-prozentige Rückverfolgbarkeit.
„Die langjährige Erfahrung und unzählige Versuche unserer Entwicklungs- und Versuchsabteilung im Stammhaus Mauerstetten bilden die Basis für eine gewissenhafte Lebensdauerauslegung unter Berücksichtigung realistischer und verifizierter Bremsmomenttoleranzen“, erklärt Alexander Hutler. „Alle Bremsenbauteile sind sicher dimensioniert und aus hochwertigen, bekannten und bewährten Werkstoffen gefertigt. Unsere Bremsen sind so ausgelegt, dass sie das geforderte Nennmoment unter allen auftretenden Betriebsbedingungen zuverlässig erreichen.“ Die Aufzugsbremsen sind zudem mit einer patentierten Geräuschdämpfung ausgestattet. Bei geräuschoptimierten Ausführungen sind Schaltgeräusche praktisch nicht vorhanden und liegen im Neuzustand unter 50 dB(A) (Schalldruckpegelmessung).
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