Fahrzeugbatterien richtig laden

Güt belüftet die Explosionsgefahr beim „Knallgas“ minimieren

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Maximale Sicherheit durch ausreichende Belüftung

Erfahrungen und Untersuchungen zeigen, dass bereits geringe Luftbewegungen wie ein Vorbeigehen eines Mitarbeiters oder natürliche Luftzirkulation durch Zug ausreichen, um die Vermischung des Knallgases mit der Luft zu beschleunigen. Eine ausreichende Lüftung kann dieses Problem beheben. Laut der BG muss für eine natürliche oder technische Lüftung gesorgt werden, wenn der untere explosionsfähige Grenzwert (UEG) von 4 Vol.-% Wasserstoffanteil in der Luft nicht eingehalten wird. Wann welche Lüftungsform erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Zum Beispiel reicht bei gelegentlichen Ladevorgängen in Werkstätten eine natürliche Belüftung in der Regel aus, wenn die Türen oder Fenster während des Ladens dauerhaft geöffnet sind. Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass dies in der Praxis tatsächlich zu 100 % gewährleistet ist.

Nach Abschalten des Ladestroms ist noch mit Gasbildung zu rechnen

Zudem birgt das Risiko von Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit der Mitarbeiter zusätzliches Gefahrenpotenzial. Für den Fall einer nicht ausreichenden natürlichen Lüftung ist der Einsatz einer technischen Lüftung unumgänglich. Da auch nach Abschalten des Ladestroms mit Gasbildung zu rechnen ist, schreibt die BG vor, dass mit dem Beginn und eine Stunde nach der Ladung die Lüftung eingeschaltet sein muss. Inwieweit die Einsatzteile explosionsgeschützt sein müssen, geben die entsprechenden europäischen (DIN EN ISO) und technischen (VDMA 24163) Normen sowie die Maschinenrichtlinie vor.

In den Blickpunkt fällt bei der Betrachtung möglicher Gefahrenzonen auch der Raum beziehungsweise der Bereich, in dem Batterien geladen werden. Laut der BG darf dieser in keinem Fall einer direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein. Zusätzlich werden noch folgende Bedingungen an die Räumlichkeiten gestellt:

• Keine extremen Temperaturunterschiede

• Keine Erschütterungen

• Kühle, frostfreie und trockene Atmosphäre

Neben den Anforderungen an die direkte Umgebung muss letztendlich noch die Sicherheit der elektrischen Ausrüstung – speziell der Ladegeräte – gewährleistet sein. Hierbei stehen die Normen der Reihe DIN VDE 0100 im Fokus. Allgemein gilt: Personen und Sachgegenstände müssen geschützt sein. Im Detail bedeutet dies, dass die elektrische Ausrüstung elektrolyt- und feuerbeständig sowie Ex-geschützt sein muss.

Richtiges Equipment sorgt auch für rechtliche Sicherheit

Das Laden und der Umgang mit Batterien birgt also jede Menge Gefahren und beinhaltet viele Vorschriften, die zu befolgen sind. Denios bietet mit seinem Batterieladeschrank eine Lösung, durch die der Anwender nicht nur vor Unfällen geschützt wird, sondern auch im rechtlichen Sinne auf der sicheren Seite steht. Ausgestattet mit einer automatischen Absaugung mit einstündigem Sicherheitsnachlauf und einer permanenten Überwachung des Abluftstroms erfüllt er alle Anforderungen der BG-Information 5017. Zudem ermöglichen die drei transparenten Türen aus Plexiglas eine einfache Kontrolle des Ladevorgangs. Damit keine explosionsfähigen Gase in die Atmosphäre dringen können, ist auf dem Batterieladeschrank die Anbringung eines Abluftkanals vorgesehen. Dieser führt zusammen mit der eingebauten Lüftung die beim Laden entstehenden Gase sicher nach draußen. Wird die Lüftung ausgeschaltet, bewirkt die eingebaute Steuereinheit eine automatische und unmittelbare Unterbrechung des Ladevorgangs. Dadurch wird eine maximale Sicherheit zum Schutz vor Explosionen gewährleistet. Ein robustes Gehäuse aus säure- und laugenbeständigem Polyethylen (PE) und eine integrierte Auffangwanne als Schutz vor austretenden giftigen Flüssigkeiten stellen weitere Vorteile des Batterieladschrankes dar und runden das Gesamtpaket ab. Je nach Bedarf können zwei Fahrzeugbatterien gleichzeitig geladen werden (Anschlüsse für zwei Ladegeräte sind vorhanden).

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