Anbieter zum Thema
Weil sich im örtlichen Versorgungsgebiet mit profilbestimmenden Sondervertragskunden in der Regel Maxima-Probleme nur in Leistungsspitzenzeiten beim Zusammentreffen des Höchstleistungsbedarfs allgemeiner Haushalte (Winter, Früh- und Abendspitze) mit dem Höchstbedarf im Industriebetrieb ergeben, kann die dann wirksam werdende Parallel-Differenzstrom-Regelung eingreifen. Dies bedeutet erstmalig einen sanften, für das Industrieunternehmen gegebenenfalls kaum wahrnehmbaren Steuerungseingriff direkt in den Energiebezug des Großkunden (Bild 3).
Spitzenlast einer Gießerei konnte um 14% gesenkt werden
Die Ansteuerung erfolgt über eine Stromschnittstelle (4–20 mA) als Korrekturlast der Trendberechnung. Tests der Parallel-Differenzstrom-Regelung ergaben in allen Einsatzfällen eine erhebliche Verbesserung durch deutlich geringere Steuerungseingriffe und damit eine deutliche Verbesserung der Akzeptanz der leistungsbegrenzenden Maßnahmen in Unternehmen mit thermischer Stoffumwandlung und bei Schmelzbetrieben.
Bei einer Gießerei konnte durch den Einsatz der Padicon-Regelung die Spitzenlast im Vergleich zu vorher um 14% gesenkt werden. Dies wurde in einer TÜV-Prüfung bestätigt (Registriernummer 3045861-01). Die Steuerung Padicon ist beim Deutschen Patent- und Markenamt als eingetragene Marke registriert.
Mehrleistungen von Endkunden erhöhen Netznutzungsentgelte
Die örtlichen Versorger (Stadtwerke) werden mit dem Netznutzungsentgelt der übergeordneten Spannungsebenen belastet. Mehrleistungsinanspruchnahme von Endkunden (Sondervertragskunden) wirken somit direkt auf den örtlichen Versorger zurück. Die örtlichen Versorger erzeugen meist einen Großteil der von ihnen gehandelten und verkauften Energie nicht selbst. Diese Energie wird von den Vorlieferanten (Großkraftwerke) zugekauft.
Dieser Zukauf erfolgt genau wie beim Endkunden (Gießerei) nach Menge (kWh) und Leistungsspitze (kW). Fährt nun ein Endkunde (Gießerei) eine besonders hohe Spitze in das Netz der Stadtwerke, so müssen sich die Stadtwerke diese Leistung vom Großkraftwerk holen, werden also vom Großkraftwerk mit diesen Leistungsspitzen belastet. Auch wenn dies nur einmal im Jahr für 15 Minuten geschieht, so muss das Stadtwerk die Leistung so bezahlen, als würde die Leistung täglich gebracht (Bedingungen des Netznutzungsentgeltes).
Stromkauf zum ungünstigen Zeitpunkt kommt sehr teuer
Die 380- und 110-kV-Netze gehören in der Regel den Verbundnetzunternehmen. Mittel- und Niederspannungsnetze stehen im Allgemeinen im Besitz der örtlichen Versorger und Netznutzungsentgelte dafür werden selbst kalkuliert. Das Netznutzungsentgelt für das Hochspannungsnetz beträgt bei mehr als 2500 Benutzerstunden etwa 59 Euro pro Kilowatt im Jahr (abhängig vom Betreiber).
Für den örtlichen Netzbetreiber heißt das, dass kostenintensiver Stromeinkauf zum ungünstigen Zeitpunkt und erhöhte Netznutzungsentgelte der übergelagerten Netze vermieden werden. Dieser Preisvorteil kann an den Endkunden teilweise weitergegeben werden.
Weil im Schmelzbetrieb nach Personal- und Materialkosten Energiekosten an dritter Stelle der Betriebskosten mit 10 bis 12% zu Buche schlagen, kann dieses System zu einer Standortsicherung und zur verbesserten Wettbewerbsfähigkeit des Industriebetriebs beitragen.
Dr. Ralf Tanneberger ist Geschäftsführer der Dr. Tanneberger GmbH in 01445 Radebeul.
Artikelfiles und Artikellinks
(ID:347106)