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Während der Kunde also das Einwegharz zur Sondermülldeponie bringen und dort kostenpflichtig entsorgen lassen muss, wird bei regenerierbaren Harzen nur der Preis für die Regeneration der Patrone Mischbettharz fällig. Die beladenen Patronen werden abgeholt und regeneriert. Im Preis der Dienstleistung sind alle Kosten einschließlich des Transportes enthalten.
Dienstleister sichert Qualität der regenerierten Ionenaustauscherharze
„Jede regenerierte Charge durchläuft einen Kapazitätstest“, stellt Verbriebsleiter Groß die Qualitätssicherung dar. „Bei Erreichen der Soll-Kapazität wird die Charge freigegeben. Wenn aus irgendeinem Grund die Qualität nicht erreicht wird, dann wird die komplette Charge noch einmal regeneriert. Sollte die Qualität dann noch immer nicht erreicht sein, was höchst selten der Fall ist, wird die Charge entsorgt und geht nicht mehr an den Kunden.“ Ist die Qualität dagegen erreicht, werden die Harze gewaschen und in einem Mischreaktor wieder gemischt.
Während bei Einwegharzen die gesamte Charge als Sondermüll entsorgt werden muss, liegt der Verlust bei regenerierbaren Harzen bei 2 bis 5% durch Abrieb. Dadurch, dass ein kleiner Anteil immer wieder mit Neuharz ersetzt wird, wird das Harz niemals alt, sondern verjüngt sich immer wieder und weist so eine immer gleich bleibende hohe Qualität auf.
Standardisierung minimiert Genehmigungsaufwand
Allerdings ist regenerierbares Harz wesentlich teurer als Einwegharz. Doch durch die Mehrfachnutzung rechne sich das, so der Experte. „Betrachtet man die Kosten insgesamt, sind wir gegenüber Einwegharzlieferanten bei höherer Qualität und Umweltverträglichkeit konkurrenzfähig“, stellt Groß zufrieden fest.
Das Dielektrikum muss ausgetauscht werden, wenn es zu faulen beginnt, denn Organik kann von Ionentauschern nur bedingt aus dem Wasser gefiltert werden. Und es fallen Schwermetalle an. „Leider wird auch hier noch häufig unbehandeltes Wasser abgelassen, so dass diese Abwässer direkt in die Kanalisation fließen“, erläutert Groß. „Das ist ein Straftatbestand.“
Die Abwässer sind zu entsorgen oder über Selektivaustausch zu behandeln. Das ist auch eine Harzvariante. Dabei wird das Wasser von den noch verbleibenden Schwermetallen befreit. Erst dann kann es in die Kanalisation abgeführt werden.
Der Betrieb muss auch hier darauf achten, dass die gesetzliche Entsorgung vorschriftsmäßig stattfindet. Die Genehmigungspflicht von Abwasseraufbereitungsanlagen ist dabei zu beachten. Bei standardisierten Anlagen ist der Genehmigungsaufwand minimal.
Hertha Kerz ist Fachjournalistin in Hamburg
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