Steuern sparen

Mit der Abfindung stiften gehen

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Konsultation eines Stiftungsberaters ist dringend zu empfehlen

Die vielfältigen Möglichkeiten der Stiftung werden häufig deshalb nicht genutzt, weil der eigene Steuerberater auf diesem Spezialgebiet nicht ausgebildet wurde und deshalb – auch aus Haftungsgründen – im Mandantengespräch zu wirkungsvollen Stiftungskonstrukten keine Stellung bezieht. Hier ist es empfehlenswert unabhängige Stiftungsberater mit langjährigen Erfahrungen mit der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen in die Beratung einzubeziehen. Grenzüberschreitende Stiftungskonstruktionen sollte der Stiftungsberater, ebenfalls prüfen, um gegebenenfalls einen erhöhten Nutzen für den Stifter zu generieren.

In der Gründungsphase der Stiftung ist darauf zu achten, dass der Stifter Stiftungslösungen wählt, die ihm neben den beschriebenen steuerlichen Effekten auch weitreichende zivilrechtliche Vorteile ermöglicht. So ist die gemeinnützige Treuhandstiftung im Vergleich zur rechtsfähigen Stiftung in der Regel die flexiblere und kostengünstigere Rechtsform der Stiftung. Dabei ergeben sich beispielsweise Kostenvorteile sowohl bei der Errichtung als auch beim laufenden Betrieb der Stiftung. Weiterhin kann der Kapitalzu- und abfluss vom Stifter flexibler geregelt werden, je nach Einnahmesituation des Stifters.

Dr. Johannes Fiala ist Rechtsanwalt in München. Uwe Dörnbrack arbeitet als Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater in München. Frank M. Strobelt ist Vorstand der Gesellschaft für Stiftungsförderung e.V. (GfS) und Vizepräsident der Europäischen Wirtschafts- u. Finanzakademie (EWFA).

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