Arbeitsschutz

Notfallpläne vermeiden Fehler beim Evakuieren von Betrieben

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Einige Fachleute von Feuerwehr, Versicherungen und Fachplanern gehen sogar davon aus, dass der Anteil derjenigen, die noch nie eine komplette Gebäuderäumung geübt haben, bei 50% liegt, so die ISA. Experten vermuten, dass davon bei der Hälfte keine Notfallpläne existieren und das systematische Verlassen eines Gefahrenbereiches noch nie simuliert wurde. Dabei entscheidet das schnelle und koordinierte Verlassen eines Gebäudes im Brandfall über Leben und Tod und die Feuerwehr erwartet, bei ihrer Ankunft ein geräumtes Gebäude vorzufinden (Bild 2).

Wertvolle Zeit zur Rettung geht schnell verloren

Das Dilemma der Evakuierung beginnt damit, dass intern nicht geregelt ist, wer in welcher Situation im Unternehmen die Evakuierung anordnet. Natürlich ist die Unternehmensleitung dafür verantwortlich; aber unvorbereitet ist diese mit der Entscheidung überfordert, warnen Experten. Denn Räumung bedeutet Arbeitszeitverlust, gegebenenfalls Umsatzeinbuße und sogar auch Unfallgefahr.

Da man die Gefahrensituation nicht richtig einschätzen kann, warten viele zum Beispiel bei Brand üblicherweise auf die Feuerwehr. Erfahrene Einsatzkräfte können dieses bestätigen. So geht wertvolle Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte verloren. Nur durch regelmäßiges Training kann bei Gefahr eine schnelle, vollständige Räumung vorgenommen werden.

Arbeitgeber muss Flucht- und Rettungsplan aufstellen

Es existieren verschiedene gesetzliche Vorschriften für die Rettungs- und Evakuierungsplanung und Übung. So ist nach § 4 ArbStättV der Arbeitgeber verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, damit sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordert. Das wird so auch in § 18 BGV A8 von der Berufsgenossenschaft gefordert. Im Baurecht sind für Sonderbauten insbesondere Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Versammlungsorte und Verkaufsstätten analog Vorgaben enthalten.

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