Arbeitsschutz

Notfallpläne vermeiden Fehler beim Evakuieren von Betrieben

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Auch nach Stand der Technik sollte mindestens einmal jährlich eine R&E-Übung stattfinden, fordert die ISA. Das ist in der Praxis aber nicht der Fall. Es reicht nicht, gekennzeichnete Fluchtwege zu haben. Selbst moderne Brandmeldetechnik nützt nichts, wenn es keine Übungen und keine Organisation gibt. Besonders die Zusammenarbeit zwischen Evakuierungsleitung, Helfern im Gebäude und am Sammelplatz muss geübt werden, um im Ernstfall ein Chaos zu vermeiden, raten die ISA-Experten.

Keine Übung, keine Überweisung von der Versicherung

Doch nicht nur die Unversehrtheit von Mitarbeitern sollte im Fokus der Unternehmen stehen. Auch finanziell kann sich das Schludern bei Notfallübungen im Ernstfall rächen. Der Versicherungsschutz gerät dann ins Wanken und privatrechtliche Regressansprüche drohen. Dabei ist die Ausarbeitung eines Evakuierungsplans kein Hexenwerk. Zunächst ist klarzustellen, dass man im Unternehmen je nach Gefahrenart verschiedene Evakuierungsstrategien berücksichtigen muss.

So unterscheiden sich beispielsweise die Szenarien bei Brand (schnelle Flucht aus dem Gefahrenbereich) grundlegend von denen bei Amoklauf oder Anthrax-Anschlag (Isolierung, Verschluss) oder bei Hochwasserwarnung mit Vorbereitungszeit. Der Umfang kann erst durch eine konkret auf das Unternehmen bezogene Gefährdungsbeurteilung mit realistischer Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit definiert werden. Ansonsten gilt, dass bei etabliertem Betriebssicherheitsmanagement die Erstellung von Evakuierungsplänen mit überschaubarem Umfang möglich ist.

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