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Generell sollten Nutzer auf strenge vertragliche Bestimmungen Wert legen, wenn sie Daten extern speichern lassen. Auch wenn die Daten physisch nicht mehr auf dem Server des Nutzers liegen, bleibt er datenschutzrechtlich in der Verantwortung. Er ist deshalb gesetzlich zur sorgfältigen Auswahl eines Cloud-Providers verpflichtet. „Die Nutzer müssen den Provider detailliert zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichten“, betont Ohrtmann.
Vorsicht bei der Verlagerung von Daten
In Verträgen sollte genau geregelt sein, wie der Provider die Daten verarbeitet, welche Maßnahmen er zum Datenschutz trifft und ob er Subunterunternehmer einschalten darf. Eine Verlagerung von Daten in einen Drittstaat sollte nur möglich sein, wenn in dem Land ein vergleichbares Datenschutzniveau wie in der EU herrscht. Denn nicht überall sind die Nutzer auf der sicheren Seite. So erfüllen zum Beispiel die USA nicht generell die strengen EU-Standards. Es sei denn, US-Provider unterwerfen sich freiwillig den sogenannten Safe-Harbour-Bestimmungen.
Auch der Exit sollte geregelt sein: „In Verträgen müssen die Modalitäten der Übergabe von Daten am Ende der Vertragszeit genau vereinbart sein“, so Ohrtmann. Auch im Fall der Insolvenz des Providers müssten die Daten sicher übertragen werden. Hier sollten Notfallregeln zum Einsatz kommen. Bei den Verträgen empflieht der Experte, einen deutschen Gerichtsstand zu vereinbaren, um im Streitfall die Kosten zu senken. MM
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