Nach Plänen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil von der SPD dürfen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen. Das sind die Gründe.
Eigentlich wäre im März Schluss mit der momentanen Kurzarbeitsregelung. Die Politik ist jedoch der Meinung, dass es besser ist, wenn die bestehenden Regeln bis Ende Juni gelten. Hier die Erklärung.
(Bild: MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Die pandemiebedingten Sonderregelungen, die das Kurzarbeitergeld betreffen, sollen drei Monate länger gelten, heißt es aus Kreisen der Politik. Das heißt, dass diese dann bis zum 30. Juni Bestand haben, wie aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Koalitionsfraktionen hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur jetzt vorliegt.
Geltende Kurzarbeiterregelung rettete viele Jobs
Zuvor hatte der Bundesarbeitsminiser Heil die Änderungen bereits im Rahmen eines Interviews mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) angekündigt, wie es weiter heißt. Diese Entscheidung begründete Heil mit der nach wie vor angespannten Pandemielage. Der Minister betonte: „Wir haben mit der Kurzarbeit Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet.“ Doch das Corona-Problem ist noch nicht ausgestanden, merkte Heil auch gleich an.
Verlängerung vermeidet Insolvenzen ab März
Eigentlich würden die geltenden Regeln zur Kurzarbeit zum 31. März auslaufen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes, der nach dpa-Informationen am 9. Februar ins Kabinett soll, will man nun die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate strecken. Denn ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen – so lautet die Begründung für die Verlängerung im Wortlaut des Entwurfs.
Kurzarbeitergeld darf nicht zur Dauerhilfe werden
Mit Blick auf die geplante Verlängerung bezeichnete der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger das Vorhaben als „Exit-Strategie“ für die Betriebe an. Denn viele Unternehmen würden die Sonderregelungen zur Kurzarbeit noch deutlich länger brauchen. Auch die Erstattung von Sozialbeiträgen bleibt nach Ansicht von Dulger für einen begrenzten Zeitraum wichtig. Gleichwohl müsse es einen Weg aus den Corona-Sonderregelungen heraus geben, meint der Arbeitgeberpräsident. Das Kurzarbeitergeld dürfe man schließlich nicht zur Dauerhilfe mutieren lassen.
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Stand vom 15.04.2021
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