Unfallverhütung

Regeln und Vorschriften für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung

Seite: 4/4

Anbieter zum Thema

Insbesondere bei der Benutzung von Auffanggurten als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist es aus sicherheitstechnischen Gründen sinnvoll, dass persönlich zugeordnete Schutzausrüstungen zur Verfügung stehen, weil das Benutzen ein und derselben PSA von mehreren Personen zwar theoretisch möglich ist, praktisch aber eine ständige Größenanpassung an den jeweiligen Benutzer erforderlich machen würde (Bild 2 – siehe Bildergalerie).

Recht detailliert sind auch die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheitsschuhe, die es in unterschiedlichen Schutzklassen und zugelassenen Formen gibt (Bild 3).

Zeitliche Begrenzung von Tragezeit und Benutzung

In den Vorschriften findet man zum Beispiel auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, die jeweiligen Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern von persönlichen Schutzausrüstungen zu beachten. Was ist denn der Unterschied zwischen Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauer bei persönlichen Schutzausrüstungen?

Tragezeitbegrenzungen sind zeitliche Begrenzungen bei der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen, die den Benutzer vor Überbeanspruchung schützen sollen. Tragezeitbegrenzungen sind beispielsweise bei der Benutzung von Schutzkleidung und Atemschutz von Bedeutung.

Gebrauchsdauer ist dagegen die Zeitspanne, in der die Funktionstüchtigkeit, also die Schutzwirkung, von persönlichen Schutzausrüstung erhalten bleibt. Die Gebrauchsdauer wird durch verschiedene Einflüsse bestimmt. Dazu zählen unter anderem Lagerzeiten, Lagerbedingungen, Witterungseinflüsse, Pflegezustand oder Art des Einsatzes und dessen Bedingungen. Hinweise zur Gebrauchsdauer sind in den Herstellerinformationen enthalten und im Rahmen der Betriebsanweisung zu berücksichtigen.

DGUV bietet „Handlungsanleitung Persönliche Schutzausrüstungen“

Diese beispielhaft gestellten und beantworteten sowie andere, sich aus dem Vorschriftenwerk ergebenden Fragen hat der Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen“ der DGUV in seiner „Handlungsanleitung Persönliche Schutzausrüstungen“ (BGI 515) zusammengefasst. Anhand von Fragen als Überschrift greift dieses kleine Heftchen alle relevanten Punkte des Vorschriftenwerks zu persönlichen Schutzausrüstungen auf, führt systematisch durch die Gesamtproblematik und liefert praxisgerechte Antworten und Erläuterungen. Gleichzeitig sind alle relevanten Rechtsnormtexte zitiert, die bei der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen in Betracht kommen.

Sollten darüber hinausgehende allgemeine Fragen zur Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen bestehen, ist der Internetauftritt des Fachausschusses „Persönliche Schutzausrüstungen“ www.dguv.de/psasehr informativ. Neben dem zeitnah aktualisierten einschlägigen Vorschriften- und Regelwerk zu persönlichen Schutzausrüstungen befindet sich dort beispielsweise eine Leitlinie als Praxishilfe zur Durchführung von Risikobeurteilungen, wie der Risikobeurteilung von Arbeiten mit Absturzgefahr unter Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz oder zum Retten aus Höhen und Tiefen. Auf der Suche nach Unterstützung beim Einhalten der Vorschriften für die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Informationen in elektronischer und gedruckter Form an.

Assessor des Bergfachs Joachim Berger ist Leiter des Referats Ernährung, Rohstoffe, Erste Hilfe und persönliche Schutzausrüstung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in 53757 Sankt Augustin.

(ID:303322)