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Risikobeurteilung ist Grundlage für sicherheitstechnische Aktionen

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Fehlender praxistauglicher Ansatz führt zu fehlender Risikobeurteilung

Es sind also weitere Informationen erforderlich, die sich in der Norm DIN EN ISO 12100 finden. In der aktuellen Fassung vom März 2011 beinhaltet die Norm die allgemeinen Gestaltungsleitsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung. Die DIN EN ISO 12100 beschreibt, wie eine Risikobeurteilung ablaufen sollte und welche Inhalte zu betrachten sind.

Der Fachmann, der über die Zeit sowie umfangreiches Vorwissen zur Sicherheitstechnik verfügt, kann mit Hilfe dieser und weiteren Normen eine umfassende Risikobeurteilung durchführen und anfertigen. Viele Maschinenbauer haben jedoch aufgrund von Termin- und Kostendruck nicht die Möglichkeit, Mitarbeiter für eine ausführliche sicherheitstechnische Ausbildung freizustellen. Selbst eine detaillierte Einarbeitung in eine oder mehrere relevante Normen muss aus Kapazitätsgründen unterbleiben. Weil der praxistaugliche Ansatz nicht vorhanden ist, fehlt daher in den meisten Fällen eine Risikobeurteilung der erstellten Maschine.

Vorlage für Risikobeurteilung auch für andere Maschinen nutzbar

Erfahrungen aus den bislang realisierten Dienstleistungen zum Thema Risikobeurteilung zeigen, dass sich die Maschinenbauer eine Lösung wünschen, die wenig Einarbeitung erfordert und sich auch auf andere Applikationen anwenden lässt. Der Ansatz eines Vorlagedokuments auf Basis der üblichen Office-Software ist hier für viele Anwender einfach umzusetzen und zudem mit den geringsten Kosten verbunden. Ist eine solche Vorlage einmal für eine Maschine erarbeitet worden, kann sie immer wieder bei anderen Anwendungen genutzt werden. Die Inhalte der Vorlage für die Risikobeurteilung orientieren sich an den Daten der Maschinenrichtlinie und der DIN EN ISO 12100.

Bei der Anfertigung des ersten Vorlagedokuments sollten verschiedene Formalismen beachtet werden. Dazu gehören die eindeutig versionierte Dokumentenkennzeichnung, eine Projekt- oder Maschinenzuordnung sowie die Angabe des Erstellers und des Anfertigungsdatums. Dies dient der besseren Übersichtlichkeit. Außerdem müssen die Methodik und Vorgehensweise bei der Risikobeurteilung aus dem Dokument ersichtlich werden (Bild 2). Diese Anforderung lässt sich mit einem kurzen Ablaufdiagramm zur Arbeitsweise bei der Risikobeurteilung und Risikominderung erfüllen.

Nichttechnische Experten müssen Risikobeurteilung verstehen können

Hintergrund ist, dass ein Außenstehender im Schadensfall verstehen muss, was der Fachmann getan und dokumentiert hat. Denn auch nichttechnische Experten wie Rechtsanwälte sollten die Inhalte der Risikobeurteilung nachvollziehen können. Eine Beschreibung der verwendeten Parameter zur Risikoeinschätzung sowie das Vorgehen bei der Abschätzung und anschließenden Bewertung dürfen nicht fehlen. All diese Informationen wiederholen sich in jeder Risikobeurteilung und müssen deshalb lediglich einmalig zusammengetragen werden.

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