Lärmschutz Schallreduzierende Maßnahmen in Werkhallen
Lärm am Arbeitsplatz in Werkhallen ist eine negative Begleiterscheinung von der gesundheitliche Gefahren ausgehen können. In produzierenden Unternehmen kann mit geeigneten Schutzmaßnahmen der Lärmpegel von Maschinen und in Werkhallen gesenkt werden.
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In Deutschland arbeiten mehr als 5 Mio. Menschen unter Lärmeinfluss. Da wundert es kaum, dass Lärmschwerhörigkeit eine der häufigsten Berufskrankheiten ist. Zu den lärmintensivsten Branchen zählen unter anderem die blech-, kunststoff- und aluminiumbearbeitende Industrie. Der gesetzlich zulässige höchste Schallpegel von 85 dB(A) wird in diesen Branchen überschritten. Gerade die Bearbeitungsmaschinen erzeugen hohe Lärmpegel und belasten die Mitarbeiter sehr stark. Bereits ab einem Dauerschallpegel von 65 dB(A) steigt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erheblich an.
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung löst UVV Lärm ab
Die in Deutschland seit März 2007 gültige Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist die nationale Umsetzung zweier EU-Richtlinien (Lärm und Vibration). Mit der Neuregelung ist die bisher gültige UVV Lärm abgelöst. Wichtigste Änderung ist die Senkung der zulässigen Schallpegel um 5 dB(A) gegenüber der UVV „Lärm“. In Großunternehmen ist die gesetzliche Neuregelung der zulässigen Schallpegel bekannt. In vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen kommt die neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung jetzt erst an. Vielen ist das Gesetz, auch mehr als 25 Monate nach der Verabschiedung, unbekannt.
In der neuen Arbeitsschutzverordnung werden veränderte Begriffe für die Präventionsmaßnahmen verwendet. Dabei beschreibt der sogenannte Tageslärmexpositionspegel (LEX) die über eine Acht-Stunden-Schicht gemittelte Lärmbelastung in dB(A). Dieser Wert entspricht dem Beurteilungspegel der bisher gültigen UVV „Lärm“. In der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung werden folgende Auslösewerte für den Tageslärmexpositionspegel LEX, bezogen auf eine Arbeitszeit von acht Stunden, angesetzt: unterer Auslösewert 80 dB(A), oberer Auslösewert 85 dB(A).
Gemittelte Lärmbelastung über eine 8-Stunden-Schicht
Auslösewert bedeutet, dass bei einem gemittelten Lärmpegel über eine Acht-Stunden-Schicht entsprechende Maßnahmen ausgelöst werden, die durchzuführen sind. In Abhängigkeit von der Lärmexposition LEX sind vom Unternehmen zwingend folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- LEX ≥ 80 dB(A): Beschäftigte informieren und über die Gefahren durch Lärm unterweisen.
- LEX > 80 dB(A) (Bereich von 81 bis 84 dB(A)): Geeignete Gehörschützer sind bereitzustellen und den Beschäftigten sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.
- LEX ≥ 85 dB(A): Lärmbereiche müssen gekennzeichnet und deren Zugang beschränkt werden. Die Beschäftigten müssen Gehörschutz benutzen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind Pflicht.
- LEX > 85 dB(A): Ein Lärmminderungsprogramm muss aufgestellt und durchgeführt werden.
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