Unternehmenssanierung

Schutzschirmverfahren ist auf einem guten Weg

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Auch bei den Gläubigern kommt das Vorgehen positiv an. „Unternehmer gelten nicht mehr so schnell als Versager oder Bösewicht, wie es früher der Fall war, wenn das Unternehmen ins Wackeln kommt“, so Flöther. Aber gleichzeitig können altbewährte klassische Sanierungsinstrumente auch im Schutzschirmverfahren genutzt werden, wie zum Beispiel die Insolvenzgeldvorfinanzierung, bei der die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter bis zu drei Monate durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.

Hemmschwelle zur Anmeldung einer Insolvenz deutlich gesunken

„Insgesamt war die Einführung der Schutzschirmverfahren sicher der richtige Schritt“, bilanziert Flöther. „Dies zeigt sich allein in den Unternehmen, die sich unter dem Schutzschirm schnell und erfolgreich saniert haben und heute wieder gesund am Markt agieren.“ Es sei klar erkennbar, dass das Bewusstsein wächst und die Hemmschwelle zur Anmeldung einer Insolvenz deutlich gesunken ist: Insolvenzanträge werden früher gestellt und damit steigt auch die Chance für die Sanierung entsprechender Unternehmen deutlich.

„Dem Vorwurf vieler Kritiker, dass die Reform des Insolvenzrechts nichts gebracht habe oder gar gescheitert sei, kann ich daher nicht zustimmen“, so Flöther. „Ich kann nur jedem Unternehmen raten, das in eine Krise geraten ist und die Möglichkeit hat, ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, dies auch zu tun.“

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