Sanierung Strategien der Banken bei der Restrukturierung von Krediten
Wenn Unternehmen sich nicht mehr an Kreditvereinbarungen halten können, stehen Banken zahlreiche rechtliche Handlungsoptionen zur Verfügung. Für Unternehmen ist es wichtig, diese zu kennen und zu wissen, was sie selbst in einem solchen Fall tun müssen.
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Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wird die Bank oft vom passiven Finanzierer zum aktiven Gestalter der Geschicke des Unternehmens. Die Banken müssen daher bei einer Restrukturierung eingebunden werden.
Banken haben mehrere Handlungsoptionen
Dafür ist es nötig, die wesentlichen rechtlichen Handlungsoptionen der Banken in einer Krise zu verstehen. Je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens werden Banken entweder ihre Sicherheiten verwerten, schlicht abwarten, ihre Darlehensforderungen verkaufen oder aktiv die Restrukturierung bestimmen.
Regelmäßig verfügen Kreditgeber über Sicherheiten für ihre Kredite wie Grundschulden oder Kontoverpfändungen. In einer Krisensituation sind die Banken oft berechtigt, ihre Darlehen fällig zu stellen und in der Folge die Sicherheiten zu verwerten.
Von der Werthaltigkeit der rechtlich durchsetzbaren Sicherheiten wird dann die Strategie der Banken wesentlich bestimmt. Übersteigen die Werte der Sicherheiten in einem Insolvenz- oder Vollstreckungsszenario die ausgereichten Kredite, sind die Banken in der Regel zu Zugeständnissen nicht bereit, denn auch im Worst-Case-Szenario erhalten sie eine vollständige Rückzahlung des Kredits.
Banken suchen meist Alternative zur Insolvenz des Kreditnehmers
Normalerweise besteht aber angesichts des generell zu erwartenden Wertverlusts in einer Insolvenz oder einem Vollstreckungsfall ein großes Risiko für die Banken, dass die Verwertung der Sicherheiten die ausgereichten Darlehen nicht deckt. In diesem Fall werden die Banken Alternativen zu einer Fälligstellung der Darlehen und damit nach einer Alternative zum Vollstreckungs- oder Insolvenzszenario suchen.
In der derzeitigen Wirtschaftskrise verfolgen Banken gelegentlich eine abwartende Haltung, wenn noch kein akuter Sanierungsfall vorliegt. Selbst wenn ein erster Verstoß gegen Covenants (Kreditklauseln, die dem Unternehmen die Erfüllung bestimmter Finanzkennzahlen auferlegen) erfolgt, werden die Banken nicht zwingend die damit einhergehenden Rechte ausüben. Oft sind sie bereit, Covenants für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen, aus dem konkreten Covenant-Bruch keine Rechte herzuleiten oder aber eine Covenant-Definition neu festzulegen.
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