Sanierung

Strategien der Banken bei der Restrukturierung von Krediten

Seite: 3/3

Anbieter zum Thema

Gewähren die finanzierenden oder neue Banken frisches Geld, erfolgt das durch einen Sanierungskredit. Diesen wird eine Bank aber nur ausgeben, wenn zuvor ein neutraler Dritter ein positives Sanierungsgutachten erstellt hat, da sie sonst gegenüber weiteren Gläubigern haften könnte und ihre Sicherheiten für das Darlehen gefährdet wären. Für ein Überbrückungsdarlehen, also ein Darlehen für die Zeit der Erstellung des Sanierungsgutachtens, gelten die vorgenannten Voraussetzungen allerdings nicht.

Umwandlung von Krediten in Unternehmensanteile zur Restrukturierung möglich

In Ausnahmefällen entscheiden sich Banken auch, sich selbst am Eigenkapital der Gesellschaft zu beteiligen. Dies kann durch eine Umwandlung ihrer Darlehen in Eigenkapital erfolgen. Dieses Vorgehen kann zwar gewisse rechtliche Risiken bergen, ermöglicht der Bank aber, am wirtschaftlichen Erfolg einer Restrukturierung durch eine eventuelle Werterhöhung der Anteile teilzuhaben. Außer dem Tausch der Darlehen in Eigenkapital existieren weitere Varianten, wie der Tausch in Vermögensgegenstände oder mezzanines Kapital.

Gerade wenn Banken aktiv in die Restrukturierung eingreifen, treten widerstreitende Interessen zwischen den Gesellschaftern und den Banken hervor. Die Banken betrachten sich wirtschaftlich als Eigentümer der Gesellschaft, während die Gesellschafter noch formal die Eigentümer sind.

Banken versuchen Einfluss der Gesellschafter während der Restrukturierung zu begrenzen

Die Banken versuchen in dieser Situation teilweise, die Gesellschafter zur Übertragung ihrer Anteile auf einen Treuhänder anzuhalten, der dann die Anteile nach bestimmten, im Vorhinein festgelegten Regeln im wirtschaftlichen Interesse der Banken und der ehemaligen Gesellschafter hält. So kann der Einfluss der Gesellschafter beschränkt und ein eventueller Verkaufsprozess vorbereitet werden. Weigern sich die Anteilseigner, ihre Anteile zu übertragen, kann es sein, dass die Banken die ihnen verpfändeten Anteile an der Gesellschaft im Wege der öffentlichen Versteigerung verwerten, um die Gesellschafter aus ihrer Position zu drängen.

Dr. Wolfram Desch, L.L.M. (USYD) ist auf Restrukturierungen und insolvenznahe Szenarien spezialisiert und arbeitet als Rechtsanwalt bei der Sozietät Lovells LLP in 80539 München.

Artikelfiles und Artikellinks

(ID:333662)