Steuern

Tausende Steuersünder stehen mit einem Bein im Knast

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Wie die Finanzbehörden ermitteln

Bevor die Steuerfahndung erscheint, wurden Akten ausgewertet, fand häufig eine Observation statt, Telefongespräche abgehört. Nicht selten wird an verschiedenen Orten zugegriffen - die Fahnder erscheinen gleichzeitig im Büro, zu Hause, eventuell auch bei der Verwandschaft. Angaben zur Person müssen dann gemacht werden - Angaben zur Sache sollte man jedoch zurückstellen, bis eine Beratung sowie die Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger stattgefunden hat. Besonders gefährlich sind „vertrauliche Gespräche“ der Fahnder. Diese landen anschließend garantiert in der Akte. Selbst wenn solche Erkenntnisse im späteren Strafprozess nicht direkt verwertet werden können, liegen sie dem Richter als Information jedoch vor. Schweigen ist im Fahndungsfall das Gebot der Stunde.

Wie Schwarzgeld entdeckt wird

Der einfachste Weg bei den Prüfungsmethoden ist der Kassensturz. Stimmt die Kasse nicht, oder sind die Belege nicht ordnungsgemäß, ist die Steuerschätzung sicher. Neuerdings werden Buchhaltungen auch elektronisch mit statistischen Methoden (unter anderem Benford-Methode, Chi-Quadrat-Test) untersucht: Auffälligkeiten indizieren dann Manipulationen. Effektiv ist auch die Geldverkehrs- bzw. Vermögenszuwachsrechnung. Hierbei geht die Finanzverwaltung davon aus, dass man nicht mehr Geld ausgeben kann, als man eingenommen oder durch Darlehen erhalten hat. Der private Lebensstil fließt dann als wesentlicher Faktor mit in die Steuerschätzung ein.

Besserverdiener sind „automatisch“ verdächtig

Vor allem Besserverdiener stehen unter Verdacht. Wer als Arbeitnehmer im Jahr mehr als 500000 Euro verdient, wird vom Fiskus automatisch als „verdächtige Person“ eingestuft. Dabei geht es nicht darum, dass vom Gehalt zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde. Die Finanzämter interessiert vielmehr, was mit den netto verbliebenen rund 250000 Euro geschieht. Um dies zu kontrollieren, werden Gutverdienende wie ein Weltkonzern als Großunternehmen eingestuft und unterliegen damit der permanenten Betriebsprüfung.

Prüfungswürdig ist jede Privatperson, die mehr verdient, als sie normalerweise ausgeben kann (BFH-Entscheid Az. VI R 68/04). Stehen einem Arbeitnehmer auf Grund seines Gehalts theoretisch erhebliche Beträge zu Anlagezwecken zur Verfügung, bedarf dies als erheblicher Steuersachverhalt der Aufklärung. Ermittelt wird, ob das Nettogehalt in die Yacht im Mittelmeer, in eine Immobilie in der Karibik oder den Sportwagen für den Partner geflossen ist. Dem Betroffenen fällt es meist schwer, sämtliche Ausgaben und seine Lebensführung exakt zu belegen. Denn er muss seine Rechnungen eigentlich gar nicht aufbewahren. Das führt schnell zur Suche nach Schwarzgeldkonten.

Gutachten werden vom Finanzamt nicht anerkannt

Wiederholt wurde bekannt, dass Film-Fonds etwas mit Steuerhinterziehung zu tun hatten. Doch auch andere „Steuersparmodelle“ stellen sich für Steuerpflichtige immer wieder als gefährlich heraus. Hierzu gehören Konstrukte aus dem “Privatebanking”. Zahlreiche Großbanken mussten bis in die jüngste Vergangenheit bereits Millionenstrafen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zahlen. Die im Vertrieb eingesetzten „Steuergutachten“ auch renommierter Steuerkanzleien erkannten die Finanzämter später leider häufig nicht an.

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