Steuern

Tausende Steuersünder stehen mit einem Bein im Knast

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Auch die meisten Verträge zu Lebensversicherungsmänteln aus Liechtenstein und Luxemburg halten einer späteren Prüfung durch die Finanzbehörden nicht stand. So manches Gutachten anerkannter Hochschullehrer schützt die Steuerpflichtigen dann nur selten vor dem Hinterziehungsvorwurf.

Hände weg von ausländischen Steuersparberatern!

Beliebt sind auch Briefkastenfirmen, Stiftungen, Trusts & Co.: Im Ausland errichtet und beraten kann dies nur schief gehen, denn die deutschen Spielregeln im internationalen Steuerrecht kennt man im Ausland kaum, oder schiebt die Steuerhaftung beiseite. Das gilt auch für die Beratung durch angebliche Experten bei Banken. Später ist der Katzenjammer groß, vor allem wenn „die Causa“ nicht mehr „billig und einem Bußgeld“ repariert werden kann. Statt Jammern ist dann Vertragssanierung angesagt, um zu retten was zu retten ist. Nicht immer muss dabei eine steuerliche Selbstanzeige folgen.

So weit muss es für den Steuerpflichtigen jedoch nicht kommen, denn häufig lassen sich steuerliche Fehler aus der Vergangenheit noch reparieren. Hier hilft nur eine individuelle Beratung, verbunden mit einer steuerlegalen Gestaltung. Im Zweifel wird ein guter Berater auch eine verbindliche Auskunft einholen. Ist es zu spät, kommt oft nur eine Vertragssanierung verbunden mit einer steuerlichen Selbstanzeige in Frage.

Dr. Johannes Fiala ist Rechtsanwalt in München. Hans-Lothar Merten, Bankkaufmann und Betriebswirt, ist freier Publizist mit den Schwerpunkten Finanzen und Steuern.

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