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Als ergänzendes Verfahren kann die Realoptionen-Methode herangezogen werden, bei der wie bei der DCF-Methode auf zukünftige Entwicklungen abgestellt wird. Dabei werden Optionen und Möglichkeiten, die der Käufer mit dem Unternehmenskauf automatisch erwirbt, mit in die Bewertung einbezogen. Folglich kann der Unternehmenswert durch diese Methode lediglich gesteigert werden. Mit Finanzoptionsscheinen hat dieses Verfahren jedoch nichts zu tun, sondern es geht beispielsweise um die Erschließung neuer Märkte, Baurechte, Übernahmerechte etcetera. Die Einschätzungen sind jedoch immer subjektiv, das Verfahren ist sehr komplex und deshalb in der Praxis nur wenig verbreitet.
Sonder- oder Einmaleffekte genau unter die Lupe nehmen
Generell gilt für alle Methoden, dass der letztlich ermittelte Wert nur dann korrekt sein kann, wenn das zur Verfügung gestellte Datenmaterial lückenfrei ist. Neben der Methodenkompetenz darf auch ein kritischer Blick auf die Zahlen nicht fehlen: Spiegeln diese tatsächlich Vergangenheit und Gegenwart wider, und ist die Zukunftsplanung belastbar und realisierbar? Spezialisierte Berater nehmen hier vor allem Sonder- oder Einmaleffekte genau unter die Lupe.
Einmalaufwendungen wie Transaktionsnebenkosten, Abfindungen oder Rückstellungen werden ausgewiesen und aus den Ergebnissen heraus gerechnet, was den Unternehmenswert steigen lässt. Zudem werden investitionsähnliche Aufwendungen — beispielsweise Entwicklungsaufwand, Headhunter-Kosten oder Personalentwicklungsaufwand — aus der Gewinn- und Verlustrechnung eliminiert. Dividendenähnliche Gehälter von geschäftsführenden Gesellschaftern werden zudem in der Rechnung an das Gehaltsniveau eines externen Geschäftsführers angepasst. Diese und weitere Korrekturrechnungen sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Unternehmensbewertung durchzuführen, um den tatsächlichen Wert eines Unternehmens zu bestimmen.
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