Arbeitsschutz Vibrations-Schutzhandschuhe haben begrenzte Wirkung
Vibrierende Geräte und Maschinen können zu einer Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter führen. Vibrations-Schutzhandschuhe sind die einzige Möglichkeit für eine persönliche Schutzmaßnahme. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind jedoch sehr begrenzt.
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Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [1] fordert bei Überschreitung des Auslösewertes von A(8) = 2,5 m/s² Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Vibrationsbelastung. Zu diesen Schutzmaßnahmen, die nach dem Stand der Technik durchzuführen sind, gehören insbesondere die Bereitstellung von Zusatzausrüstungen sowie Kleidung zum Schutz vor Kälte und Nässe für gefährdete Beschäftigte.
Vibrations-Schutzhandschuhe nur das letzte Mittel
Vibrations-Schutzhandschuhe werden in der Verordnung nicht explizit genannt, sie können aber für bestimmte Arbeitsplätze als Stand der Technik angesehen werden. Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind sie jedoch in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen das letzte Mittel und sollten nur dann herangezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind.
Vibrations-Schutzhandschuhe haben ein möglichst flexibles Obermaterial, beispielsweise weiches Leder oder nitrilbeschichtetes Material, und eine Polsterung in der Handinnenfläche, also der Kontaktfläche der Hand und der Griffzone, mit einem elastischen Material. Dieses meist viskoelastische Material kann mehrlagig oder durch Noppen strukturiert sein (Bild 1 – siehe Bildergalerie). Im Wesentlichen bestimmt dieses Material die Dämpfungseigenschaften.
Eine weitere Variante ist die Vibrationsentkoppelung durch Luftkammerkissen. Deren Aufpumpen stellt die Minderungseigenschaft her. Der nicht aufgepumpte Handschuh kann auch ohne Dämpfungsfunktion verwendet werden und ist erheblich leichter als die Handschuhe mit viskoelastischer Einlage.
Vibrations-Schutzhandschuhe bieten auch Schutz vor mechanischen Risiken
Vibrations-Schutzhandschuhe werden auch unter der Bezeichnung „Antivibrations-Schutzhandschuhe“ verkauft. Sie bieten meist auch Schutz gegenüber mechanischen Risiken sowie Kälte und Nässe und sind nach der EG-PSA-Richtlinie 89/686/EWG [2] geprüft und zertifiziert nach PSA der Kategorie II [3]. Neben den Prüfungen zum Schutz gegen mechanische Risiken nach EN 420 [4] und EN 380, die auch die Abmessungen der Handschuhgrößen (Konfektion) vorgibt, werden die Dämpfungseigenschaften nach DIN EN ISO 10819 [5] bestimmt.
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