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Es besteht eine Vielzahl verschiedener Arten der BU-Versicherung, die sich aus der allgemeinen Feuerschadenversicherung entwickelt haben. Die Feuerschadenversicherung selbst deckt meist nur den Ertragsausfallschaden aufgrund eines Feuerrisikos im versicherten Betrieb.
EC-BU-Versicherungen erweitern Versicherungsschutz erheblich
Je nach Absprache mit dem Versicherer kann dieser Versicherungsschutz erweitert werden. Zum einen kann die BU-Versicherung andere (benannte) Risiken decken. Zum anderen kann sie Ertragsausfallschäden, die durch einen Sachschaden bei einem Zulieferer/Abnehmer des versicherten Unternehmens verursacht werden, in den Versicherungsschutz einbeziehen.
Sogenannte Extended-Coverage-BU-Versicherungen (EC-BU-Versicherungen) erweitern den Versicherungsschutz erheblich über das Feuerrisiko (durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers) hinaus. Sie bieten Versicherungsschutz vor Schäden, die beispielsweise durch Streik, Wasserlöschanlagen-Leckage, Sturm, Einbruch, Vandalismus, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche verursacht werden.
BU-Versicherung deckt nach Absprache auch Rückwirkungsschäden
Darüber hinaus existieren auch sogenannte Allgefahren-BU-Versicherungen. Diese versichern den Ertragsausfall durch Schädigungen unabhängig von der Schadenursache, sofern die Schädigung plötzlich und unvorhersehbar aufgetreten ist.
Die BU-Versicherung deckt nach Absprache auch sogenannte „Rückwirkungsschäden“. Als Rückwirkungsschäden werden Unterbrechungsschäden bezeichnet, die durch Sachschäden auf einem Betriebsgrundstück eines mit dem Versicherungsnehmer durch Zulieferung oder Abnahme von Produkten in laufenden Geschäftsbeziehungen stehenden Unternehmens verursacht werden [1].
Die Einschränkung auf laufende Geschäftsbeziehungen hat zur Folge, dass nur direkte Zulieferer und Abnehmer in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Kann zum Beispiel der eigene Zulieferer nicht liefern, weil ihm selbst Zulieferungen aus Japan fehlen, greift die BU-Versicherung nicht.
Sonderabsprachen erweitern den Schutz über Deutschland hinaus
Grundsätzlich beziehen Standardklauseln über Rückwirkungsschäden nur Zulieferer und Abnehmer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Über internationale Versicherungsprogramme und Sonderabsprachen können Unternehmen den BU-Versicherungsschutz auf andere Länder erweitern.
Internationale Versicherungsprogramme bestehen üblicherweise einerseits aus einem Umbrella-Versicherungsvertrag (Hauptvertrag) und andererseits lokalen Einzel-Versicherungsverträgen für diejenigen Länder, in denen das Unternehmen geschäftlich tätig ist oder sich ein Risiko verwirklichen kann. Bestehen derartige Vereinbarungen mit dem Versicherer, kann ein Produktionsausfallschaden aufgrund von Zulieferschwierigkeiten japanischer oder anderer ausländischer Geschäftspartner einen ersatzfähigen Schaden begründen.
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