Maschinenrichtlinie

Acht Schritte zum CE-Kennzeichen gemäß neuer Maschinenrichtlinie

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Sind alle Schritte erfolgreich durchlaufen, gibt die Software Safexpert im letzten Schritt die Ausstellung der Konformitätserklärung frei. Damit darf das CE-Zeichen an der Maschine angebracht und diese anschließend vom Hersteller in Verkehr gebracht werden.

Prüf- und Abnahmeassistent unterstützt bei Inbetriebnahme

Ab diesem Moment übernimmt der Betreiber die Verantwortung für die sichere Verwendung einer Anlage. Anschließend sind Betreiber gut beraten, ebenfalls die Funktionen der Software zu nutzen, zum Beispiel den integrierten Prüf- und Abnahmeassistenten. Er unterstützt ihn nicht nur bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer Anlage, sondern auch später im Betrieb, bei Erweiterungen oder Umbauten, durch die Betreiber ebenfalls zum Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie werden. Der Prüf- und Abnahmeassistent stellt eine schnelle Übersicht über den Konformitätsstatus der Maschinen sicher.

Ergänzend bewähren sich in der Praxis weitere Maßnahmen zur Unterstützung des Qualitäts- und Sicherheitsmanagements. Dies gilt besonders für externe Sicherheitsdienstleistungen. Hier bietet Sick als erster Hersteller von Schutzeinrichtungen der Deutschen Akkreditierungsstelle für Technik e .V. Sicherheitsinspektionen an Maschinen und deren Sicherheitseinrichtungen nach DIN 45004, Typ C, an.

Software unterstützt bei der Einhaltung der Maschinenrichtlinie

Durch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Norm EN ISO 13849-1 ändern sich wichtige Regelwerke im Konstruktionsprozess von Maschinen und Anlagen. Sicherheit statt Unklarheit, Zeitersparnis statt Riesenaufwand, Flexibilität und Zukunftsfähigkeit – dabei unterstützt die Software sowohl Anlagenhersteller als auch deren Betreiber.

Dipl.-Ing. (FH) Carsten Gregorius ist Portfoliomanager International Service Management der Division Industrial Safety Systems der Sick AG in 79177 Waldkirch.

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