Extraanfertigung! Delo hat für einen Player aus der Halbleiterindustrie die modulare UV-Aushärtungslampe Delolux 203 entwickelt. Einige Besonderheiten bietet sie.
(Bild: Delo)
Wenn es um UV-härtende Klebstoffe geht, so muss ein passendes Aushärtesystem auf die Bauteilgröße oder das Produktionsumfeld abgestimmt werden, sagt Delo. Für einen führenden Entwickler von Anlagen und Prozessen für die Halbleiterindustrie hat das Unternehmen deshalb auf Basis eines Delolux-20-Lampenkopfs die UV-Lampe Delolux 203 entwickelt. Diese individuelle Flächenlampe ist für den Einsatz im Reinraum konzipiert. Sie darf somit keinen Einfluss auf den stets darin zirkulierenden, laminaren Luftstrom haben, führt Delo weiter aus. Um das zu garantieren, hat man den ursprünglichen Lüfter entfernt und durch ein speziell entwickeltes, externes Kühlprofil ersetzt, das Wasser als Kühlmedium nutzt.
Stets gleichmäßig bestrahlte Klebestellen
Anwender profitieren bei der Delolux 203 der Langlebigkeit der Delolux 20 mit einer Wellenlänge von 365 Nanometern. Diese Lampe wiegt ohne Kühlmodul 1,6 Kilogramm bei einer Größe von 112 Millimeter × 112 Millimeter × 121 Millimeter. Sie ist mit einer Intensität von über 600 Milliwatt pro Qadratzentimeter (mW/cm²) erhältlich. Anwenderfreundlich ließe sie sich nach dem Plug-&-Play-Prinzip recht einfach in Produktionslinien integrieren. Dabei ist der Intensitätsverlauf über die gesamte Belichtungszeit konstant, wie Delo betont.
Eine Spezialität der UV-Aushärtelampe Delolux 203 ist, dass sie mit Wasser statt Luft gekühlt wird. Bei dieser 2×2-Konfiguration wird das Kühlprofil flächig über den Lampen verbaut, heißt es. Das Strömungsverhalten des Kühlmediums wird hinsichtlich einer gleichmäßigen Kühlwirkung optimiert, so Delo.
(Bild: Delo)
Delo-Lampen lassen sich durch ihren dünnen Rand im Bereich der Lichtaustrittsfläche optimal aneinanderreihen, heißt es weiter, sodass die Einstrahlung über die gesamte Fläche gleich bleibt. Durch das flexible Kühlmodul könne nun noch besser auf weitere Wünsche reagiert werden.
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Stand vom 15.04.2021
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