Den RUD Tecdos TM gibt es jetzt auch in einer relativ kleinen Variante, mit der Spritzgießwerzeuge und Ähnliches bis zu einem Maximalgewicht von fünf Tonnen gehandelt werden können.
Lücke geschlossen. Viele Anwenderwünsche hat RUD nun erhört und bietet den Werkzeugwender der Tecdos-TM-Serie nun auch als fünf-Tonnen-Variante an, womit die Kluft zwischen den 2,5-Tonnen- und 64-Tonnen-Systemen beseitigt ist. Hier mehr dazu ...
(Bild: RUD)
Der neue Werkzeugwender Tecdos TM 08/10-5 von RUD, die „kleine“ Variante aus diesem Portfolio nimmt auf seiner 800 × 1.000 Millimeter messenden Auflagefläche Spritzgießwerkzeuge mit einem Gewicht bis fünf Tonnen auf, um sie, wie es heißt, sanft und sicher zu wenden. Das System hat einen Platzbedarf von etwa 1.400 × 800 × 1.000 Millimetern. Außerdem ist es per Hubwagen, Stapler oder Kran leicht zu bewegen. Die Fünf-Tonnen-Variante schließt die Lücke zwischen dem RUD-Tecdos TM für Werkzeuge und Formen bis zu 64 Tonnen sowie dem RUD-Tecdos TMB, einer 2-in-1-Kombination aus Industriewerkbank und Wendetisch, die für 2,5 Tonnen ausgelegt ist. Nun könnten alle, deren tägliche Arbeit mit dem Kunststoff-Spritzguss, Biegen, Stanzen oder Umformen zu tun hat, von einer umfangreicheren Auswahl an Werkzeugwende-Systemen profitieren. Die Impulse für die Entwicklung des Neulings habe RUD aus dem Markt empfangen.
Werkzeugwendemanöver in unter 30 Sekunden
Im Vergleich zum Werkzeughandling mit einem Kran ist das Wenden mit dem RUD Tecdos TM 08/10-5 mindestens doppelt so schnell und dauert deshalb höchstens 30 Sekunden, betont der Hersteller. Stecker oder Kühlschläuche, die bei der Kranwartung aus Sicherheitsgründen oft abmontiert werden müssen, können bei der Werkzeugwartung aufgrund des Wendetisches einfach dranbleiben.
Der RUD Tecdos TM 08/10-5 verändere außerdem die Abläufe in der Wartung und Instandhaltung von Formen und Werkzeugen positiv, weil er das BGV-konforme, sicheres Arbeiten garantiere. Übrigens: wer Lasten mit dem Kran über den Hallenboden schleift oder schräg zieht, arbeitet nicht nur brandgefährlich sondern auch gegen die aktuellen Normen (§37 der Unfallverhütungsvorschriften für Krane der Berufsgenossenschaften). (pk)
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Stand vom 15.04.2021
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