Ein Wirkungsgrad von rund 40% sei realisierbar und 60% der Wärme werde bei Biogas oder Bioöl frei. Solche Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen müssen steuerlich binnen zehn Jahren abgeschrieben werden.
Bei BHKW ist Abschluss eines Vollwartungsvertrags empfehlenswert
Tatsächlich muss ein Blockheizkraftwerk – abhängig vom eingesetzten Brennstoff – nach einer bestimmten Frist generalüberholt werden. Bei Erdgas nach rund 60.000 Stunden, also etwa acht Jahren; bei Bioöl schon nach 15.000 bis 20.000 Stunden.
Die reale Laufzeit eines mit Biogas betriebenen Blockheizkraftwerks ist jedoch deutlich länger als die zehn Jahre, die in der AfA-Tabelle stehen.
Lustermann empfiehlt den Abschluss eines Vollwartungsvertrags. Kraft-Wärme-Koppelung könne auch gut 30 Jahre genutzt werden. Binnen sechs Jahren sollte sich ein Blockheizkraftwerk, das vielleicht 200.000 Euro kostet, amortisiert haben, sodass die entsprechenden Leasingverträge eine solche Laufzeit haben.
Leasinggeber suchen nach leasingfähigen Objekten der alternativen Energieerzeugung
Der Restwert werde dann auf 30 Jahre verteilt. Die KfW fördert zwar auch mit vergünstigten Krediten Anlagen für erneuerbare Energien – nicht jedoch, wenn geleast wird, nur beim Kauf.
Leasinggeber stehen in den Startlöchern, um zusammen mit Unternehmen leasingfähige Objekte der alternativen Energieerzeugung zu entwickeln. Und der Strombedarf wird sicherlich nicht weniger werden, doch künftig anders gedeckt werden.